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Vorlage - 2021-04GV-100
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hasselberg über die Einbeziehung von Flächen "Gundelsby/ Prof.-Rösner-Weg" in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gundelsby-Nord Aufstellungsbeschluss Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg
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Beratung und Beschluss
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt wie folgt:
- Für zwei Teilgebiete am Prof.-Rösner-Weg im Ortsteil Gundelsby-Nord (Flurstück 290 und Teile der Flurstücke 289, 176/1, 304 und Flurstücke 303, 162/4, 172/1 Flur 2, Gemarkung Gundelsby) wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Der Entwurf der Satzung (Plan und Begründung) über die Einbeziehung der Flächen „Gundelsby/Prof.-Rösner-Weg“
wird in der vorliegenden Form gebilligt oder
wird mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt ……
Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.
- Der Planentwurf mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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Anschrift
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