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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-04GV-100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

r die in der Anlage aufgelisteten Bereiche ist die Einbeziehung der Flächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil Gundelsby-Nord geplant.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt wie folgt:

 

  1. r zwei Teilgebiete am Prof.-Rösner-Weg im Ortsteil Gundelsby-Nord (Flurstück 290 und Teile der Flurstücke 289, 176/1, 304 und Flurstücke 303, 162/4, 172/1 Flur 2, Gemarkung Gundelsby) wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

  1. Der Entwurf der Satzung (Plan und Begründung) über die Einbeziehung der FlächenGundelsby/Prof.-Rösner-Weg

 

wird in der vorliegenden Form gebilligt  oder

 

wird mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt ……

  Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

  1. Der Planentwurf mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

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Anlagen

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