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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-04GV-101

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Nr. 2 stammt aus dem Jahr 1964. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen sogenannten "Nummerplan", der rechtsfehlerhaft ist. Daher bedarf es der Aufhebung oder aber einer aufwändigen Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gebiet ist zwischenzeitlich fast vollständig und sehr geschlossen bebaut, so dass für Bauvorhaben ein hinreichender Beurteilungsmstab nach § 34 BauGB gegeben ist. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 2 aufgehoben werden. 

  

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Beschlussvorschlag

 

 Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt wie folgt:

 

  1. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 (Schulkoppel/ Gundelsby) wird aufgehoben. Der Geltungsbereich ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.
  4. Von der fhzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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