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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-03GV-174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgt. Die Übersicht der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge ist der Anlage zu entnehmen. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Seitens der Unteren Wasserbehörde gab es Anregungen zur Regenrückhaltung.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss (Ziff.2) das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:

 

 

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft – sh. Vorlagenanlage

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 „Suterballig“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.

Die Begründung wird gebilligt.

4.

Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan dauerhaft im Internet unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

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Anlagen

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