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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-00AA-248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bereits in den vergangen Jahren ist es in den Küstengemeinden in den Sommermonaten vermehrt zu Problemen mit Falschparkern und Wildcampern auf öffentlichen Parkplätzen gekommen. Insbesondere im Sommer 2020. Um diesen Problemen entgegenzuwirken wurde im letzten Jahr ein Sicherheitsdienst (Fa. Sicherheit Nord) beauftragt vorwiegend an den Wochenenden und in den Abendstunden die Falschparker und Wildcamper auf Ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Dabei wurde eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Ebenso wurde durch parkende PKW´s an Straßenrändern oft, gerade in Wassernähe, der Rettungsweg versperrt.

Lt. aktuell gültiger Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung ist für die Verfolgung und Ahndung von OWI´s im Zusammenhang mit Halten und Parken der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig. In der Praxis kann das Amt Geltinger Bucht etwaige Verstöße nur an die Bußgeldstelle melden mit der Bitte um Festsetzung eines Bußgeldes. Diese Verfahrensweise ist für den tatsächlichen Moment nicht hilfreich, da der Bußgeldbescheid des Kreises erst einige Wochen nach dem Verstoß zugestellt wird.

Um zukünftig Verstöße bzgl. des Haltens und Parkens sofort ahnden zu können ist ein Antrag an das Land, Ministerium für Wirtschaft, Verkehrs und Arbeit, mit der Bitte um Änderung bzw. Aufnahme des Amtes Geltinger Bucht in die Ziffer 2.9 der o. g.  OWi-Zust.VO zu stellen. Eine Änderung der OWi-Zust.VO erfolgt nur einmal im Jahr jeweils zum 01.10..

Um die praktische Abwicklung zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen zu regeln, hat am 10.03.2021 ein Gespräch mit der Stadt Kappeln stattgefunden, da dort ein eigener Ordnungsdienst eingesetzt wird. Ziel ist es mit der Stadt Kappeln, nach Änderung der OWi-Zust.VO, einen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs abzuschließen. Die Stadt Kappeln stellt das benötigte Personal ein und rechnet mit dem Amt Geltinger Bucht nach tatsächlich erbrachten Stunden ab. Dies wird bereits mit dem Amt Süderbrarup in der Form praktiziert.

Da für den Sommer 2021 keine Änderung der o. g. Verordnung erfolgen kann, gibt es als weiteren Weg zur Übertragung der Zuständigkeit an das Amt Geltinger Bucht noch die Möglichkeit eines öffentlich – rechtlichen Vertrages mit Kreis SL-FL. Dieser würde  nur die Übertragung der Zuständigkeit an das Amt Geltinger Bucht zum Inhalt haben. Hierzu wurde durch das Amt bereits Kontakt mit dem Kreis SL-FL aufgenommen. Eine Rückmeldung hat es bis zum heutigen Tage leider noch nicht gegeben.

Um nach Möglichkeit für die Sommermonate 2021 die Verfolgung und Ahnung von OWi´s selbständig bzw. in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst der Stadt Kappeln durchführen zu können, wird um die Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis SL-FL gebeten.

Ebenso die Zustimmung zur Antragstellung auf Aufnahme in die Owi-Zust.VO.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Zuständigkeit vom Kreis SL-FL an das Amt Geltinger Bucht zu.

Zugleich beschließt der Amtsausschuss einen Antrag auf Änderung der OWi-Zust.VO an das Land zu stellen.

Zur praktischen Durchführung der Verfolgung und Ahndung von Verstößen stimmt der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht dem Abschluss eines Vertrages zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit der Stadt Kappeln zu.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt entsprechende Verträge abzuschließen.

 

 

 

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