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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-12GV-074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Der Bebauungsplan ist (als selbständiger B-Plan) dann noch dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     -siehe Vorlagenanlage-

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet "Ochsenkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.  Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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