Allris
Vorlage - 2021-12GV-074
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Stangheck 1. Änderung / Erweiterung B-Plan Nr. 1 "Ochsenkoppel" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Stangheck
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Beratung und Beschluss
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29.03.2021
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Sachverhalt
Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Der Bebauungsplan ist (als selbständiger B-Plan) dann noch dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
-siehe Vorlagenanlage-
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet "Ochsenkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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