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Vorlage - 2021-15GV-123
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die geänderte Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup
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Beratung und Beschluss
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24.03.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Sterup hat am 15.12.2020 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 beschlossen. Aufgrund der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse für die Jahre ab 2014 konnte der Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung bisher nicht in Kraft gesetzt werden. Hierüber ist die Gemeindevertretung im Nachhinein informiert worden.
In der Folge hat die Verwaltung gemeinsam mit der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Kreises Schleswig-Flensburg sowie mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein einen Weg aufgefunden, wie dieser Missstand kurzfristig bereinigen ist. Mindestvoraussetzung für die Inkraftsetzung des Haushaltes 2021 der Gemeinde Sterup ist die Vorlage des Jahresabschlusses 2018 bei der zuständigen KAB. Diese Vorgabe konnte zwischenzeitlich erfüllt werden. Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Sterup konnte der KAB am 08.03.2021 in ungeprüfter Fassung vorgelegt werden. Eine Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Sterup erfolgt im Nachgang und könnte kurzfristig terminiert werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 hat die Gemeinde Sterup auch den Erwerb weiterer Aktien der SH-Netz AG vorgesehen. Dieser Erwerb soll, wie auch schon der Erwerb des vorhandenen und weiter zu haltenden Aktienpaketes, über eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Nachdem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nunmehr vorliegen, hat die KAB mitgeteilt, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund für einen Widerspruch zu dem weiteren Aktienerwerb gibt. Diese Entscheidung hat die KAB unter dem Vorbehalt getroffen, dass der Haushalt vor dem Erwerb der Aktien beschlossen und die eingeplante Kreditaufnahme genehmigt wurde. Diese Mitteilung liegt der Bürgermeisterin vor.
Aufgrund eines Hinweises der KAB hat die Verwaltung den bereits beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Haushalt 2021 der Gemeinde Sterup dahingehend korrigiert, dass der Aktienerwerb und die damit in Verbindung stehende Kreditaufnahme in der bisherigen Haushaltssatzung nicht korrekt dargestellt war.
Aufgrund der bereits festgesetzten Termine und der erforderlichen Ladungsfristen wurde dieser Vorgang nicht im Finanzausschuss der Gemeinde beraten. Alle vorgenommenen Änderungen an der Haushaltssatzung ergeben sich durch die nunmehr korrekte Darstellung des Aktienerwerbs, der dem Grunde nach bereits durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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