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Vorlage - 2021-15GV-124
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Antrag der Firma RSN zur Einleitung von Abwasser, Terkelsmai 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Johannes Volpert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup
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Beratung und Beschluss
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24.03.2021
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Sachverhalt
Die Firma RSN Rohrreinigungs-Service und Notdienst Umwelttechnik hat mit Schreiben vom 07.09.2020 die Einleitung von betrieblichem Abwasser vom Betriebsgrundstück Terkelsmai 13 in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Sterup beantragt. Amt und Gemeinde haben bei der Prüfung festgestellt, dass hierzu eine geeignete Mengenzählung vor Ort installiert werden muss, um die Veranlagung und Abrechnung korrekt zu gestalten.
Nach Prüfung und Abschätzung der technischen Möglichkeiten zum Einbau einer Abwassermesseinrichtung durch den Fachplaner des Antragstellers kam man hier zu dem Schluss, dass es aufgrund der zu erwartenden geringen Abwassermengen nicht wirtschaftlich sei, eine entsprechende Anlage zu installieren.
Es wurde daraufhin für den 21.01.2021 ein Ortstermin vereinbart, bei dem neben dem Antragsteller und seinen Fachplanern auch Herbert Petzel und Jörg Homfeldt für die Gemeinde Sterup, sowie Johannes Volpert vom Amt Geltinger Bucht anwesend waren. Es wurden beiderseits ausführlich die Sachzwänge erläutert um eine konstruktive Lösung zu ermitteln. Das gemeinsame Ergebnis der Abwägung bestand darin, dass die Gemeinde Sterup nach Vorlage einer prüf- und nachvollziehbaren Berechnung der tatsächlich anfallenden betrieblichen Abwassermengen durch den Antragsteller – und mit einem Aufschlagfaktor von 1,75 als Sicherheit – dem Antrag zum Anschluss an den örtlichen Kanal zustimmen kann. Im Rahmen der weiteren regelmäßigen Kanal- und Schachtprüfungen durch die Gemeinde vor Ort wird die ordentliche Funktionsweise geprüft und im Zweifel die Vereinbarung entsprechend angepasst.
Die geforderte Berechnung ist am 09.03.2021 beim Amt Geltinger Bucht eingegangen (s. Anlage).
Da es sich hierbei um eine Einzelfallgenehmigung handelt, gilt als erforderliche Grundlage für diese Vereinbarung die Zustimmung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Sterup billigt die angeführte Begründung des Antragstellers RSN und genehmigt den Anschluss an den öffentlichen Kanal auf der Grundlage der dargestellten Berechnungen als Sonderlösung im Einzelfall.
2. Die übrigen Regelungen aus der Abwassersatzung – insbesondere für weitere Einleiter - bleiben hiervon unberührt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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