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Vorlage - 2021-11GV-064
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die weitere Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenholz
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Beratung und Beschluss
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11.03.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Rabenholz hat nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2019 zum Stichtag 08.05.2020 43 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zum Kaufpreis von 4.987,89 € / Aktie = gesamt 214.479,27 € erworben.
Zur Finanzierung sind vorhandene liquide Mittel eingesetzt worden.
Nach damaliger Entscheidung der Gemeindevertretung sollte die Beteiligung an der SH Netz AG (Aktienerwerb) für die Mindesthaltefrist erfolgen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat im August 2020 im Rahmen einer Informationsveranstaltung „Beteiligungsangebot ab 2021“ die Eckpunkte für eine weitere Beteiligung genannt.
Danach erfolgt die Fortschreibung der wirtschaftlichen Konditionen des Beteiligungsangebotes für weitere drei Jahre bis 2024 (Beibehaltung der Garantiedividende für weitere drei Jahre auf dem bisherigen Niveau (152,11 € / Aktie) sowie eine Kapitalgarantie für Aktienveräußerungen in 2024).
Weiterhin besteht für die Gemeinde Rabenholz die Möglichkeit, weitere 23 Aktien im Wert von rund 113.000 € zu erwerben. Der weitere Aktienerwerb könnte durch den Einsatz von vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind in dem Haushaltsplan 2021 geschaffen.
Eine gemeindliche Entscheidung wäre bis zum 15.03.2021 (Frist Eingang beim Treuhänder) hinsichtlich einer Aktienveräußerung bzw. eines zusätzlichen Aktienerwerbs zum Stichtag am 23.04.2021 zu treffen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Rabenholz hält ihre Aktienbeteiligung (43 Aktien) an der Schleswig-Holstein Netz AG bis zunächst 2024 (Zeitraum der Kapitalgarantie) aufrecht.
2. Die Gemeindevertretung Rabenholz spricht sich für eine Ausschöpfung des bestehenden Aktienkontingentes mit einem Erwerb weiterer 23 Aktien aus. Der Erwerb der zusätzlichen Aktien wird aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde finanziert.

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