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Vorlage - 2021-03GV-168
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über ein Zonenhalteverbot in der Raiffeisenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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23.02.2021
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Sachverhalt
In der Raiffeisenstraße in der Gemeinde Gelting ist angedacht, ein Zonenhalteverbot einzurichten (Plan lt. Anlage). Durch parkende Autos der Anlieger in der Raiffeisenstraße kommt es vermehrt zu Behinderungen des fließenden Verkehrs. Da auf beiden Fahrbahnseiten PKW´s geparkt werden, ist besonders bei Einsätzen der Feuerwehr und Rettungswagen mit Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen zu rechnen, die erhebliche Auswirkungen auf den Rettungseinsatz haben. Ebenso ist ein Durchkommen der Müllabfuhr nur erschwert möglich. Dieses soll reguliert werden. Als Parkmöglichkeiten stehen die ausgewiesenen Parkplätze im Nahbereich zur Verfügung. Die Verkehrszeichen „Zonenhalteverbotes Zeichen 290/ 292“ sind anzuordnen.
Zeichen 290.1 Zeichen 290.2
Beginn eines Ende eines
eingeschränkten Haltverbots eingeschränkten Haltverbots für eine Zone für eine Zone
Ge- oder Verbot
- Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
- Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
- Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
- Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.
290.1 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone | |||||||||||
290.2 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone | |||||||||||
290.2-40 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (doppelseitig) | |||||||||||
290.2-50 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (einseitig) |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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703,8 kB
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