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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 4 wurde 1973 rechtskräftig. Darin ist das Grundstück im Südosten des Pflegeheims als öffentliche Grünfläche „Spielplatz“ festgesetzt. Diese Nutzung wird nicht ausgeübt. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dieser Fläche barrierefreie Wohnungen für Senioren zu errichten. Damit würde das Angebot in direkter Nachbarschaft zum Pflegeheim, Sozialstation und Seniorenwohnungen für diese Zielgruppe an einem geeigneten Standort erweitert. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in Gelting, soll auf der Fläche Baurecht geschaffen werden. Dazu ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:

 

 

1.

Für das zentral im Ortsteil Gelting gelegene Gebiet südlich der Straße Toften und Westlich der Straße „Süderholm“ wird die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Suterballig“ aufgestellt. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

Planungsziel ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen durch Nachverdichtung im Innenbereich.

 

2.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg beauftragt werden.

 

5.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4Suterballig“ einschließlich Begründung (sh. Vorlagenanlage)

 

… werden in der vorliegenden Form gebilligt …

 

oder

 

… werden mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

 

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

 

 

6.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung einzustellen.

 

 

 

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Anlagen

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