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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-220

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Verhandlungen zur Fusion der Ämter Gelting und Steinbergkirche zum Amt Geltinger Bucht wurde die Amtswehrführung um einen Vorschlag für die Neuorganisation gebeten.

Eine Folge der Neuorganisation war in den Jahren 2007 und 2008 der Wunsch, neben dem Stellvertreter des Amtswehrführers zwei weitere Stellvertreter durch die Delegiertenversammlung zu wählen.

In den letzten Jahren hat es neben dem Amtswehrführer zwei Stellvertreter gegeben. Die Wahlzeit eines Stellvertreters ist abgelaufen und so stellt sich die Frage nach der Neuwahl.

 

Die Amtswehrführung hat in den vergangenen Jahren viele der im Jahr 2008 geschilderten Aufgaben und Themenbereiche auf Fachwarte delegiert. Die Bereiche Funk, Atemschutz, Ausbildung, Material .. werden von den entsprechenden Fachwarten übernommen.

Die Wahl eines zweiten Stellvertreters oder einen zweiten Stellvertreterin ist daher nicht mehr erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hebt den Beschluss vom 17.03.2008 auf, nach dem nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Brandschutzgesetz zwei weitere Stellvertreter für die Amtswehrführung zu wählen waren. Für die Zukunft ist ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin für den Amtswehrführer bzw. die Amtswehrführerin des Amtes Geltinger Bucht zu wählen.

 

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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