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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-15GV-104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sterup hat nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.09.2016 zum Stichtag 30.09.2016 135 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zum Kaufpreis von 4.771,09 € / Aktie = gesamt 644.097,15 € erworben.

Der Kaufpreis je Aktie setzt sich aus dem Grundkaufpreis 4.695,24 € x 135 = 633.857,40 € und den Stückzinsen 75,85 € x 135 = 10.239,75 € zusammen.

Zur Finanzierung ist von der Investitionsbank S-H ein Darlehen über 633.900,00 € zum 30.09.2016 aufgenommen worden. Zinssatz 0,190 v.H. pro Jahr, das Darlehen ist am 30.10.2021 in einer Summe an den Darlehensgeber zu zahlen (Vertrag vom 27.09. / 04.10.2016).

Die Gemeinde hat in den Jahren von der S-H Netz AG folgende Dividende-/ Ausgleichs-

zahlungen erhalten:

In 2017 für das Geschäftsjahr 2016 = 38.877,23 €, darin Substanzminderungen (Verkauf von Netzen) = 2.598,75 €,

in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 = 29.465,87 €, darin Substanzminderungen = 1.618,65 €,

in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 = 21.861,34 €, darin Substanzminderungen = 0,00 € und in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 = 28.752,24 €, darin Substanzminderungen = 12.953,25 €.

Für die Geschäftsjahre 2016 - 2019 sind damit an Dividende gesamt 101.786,03 € und aus Substanzminderung (Verkauf von Netzen) gesamt 17.170,65 € geleistet worden.

Die Zahlungen aus Substanzminderungen reduzieren den Aktien-Rückkaufwert entsprechend und sind deshalb als „Rückstellungen“ zu sehen.

Nach damaliger Entscheidung der Gemeindevertretung sollte die Beteiligung an der S-H Netz AG (Aktienerwerb) für die Mindesthaltefrist erfolgen, Entsprechend ist die Rückzahlung der Darlehenssumme Aktienerwerb zum 30.10.2021 geschlossen worden.

 

Die Schleswig-Holstein Netz hat im August dieses Jahres im Rahmen einer Informationsveranstaltung „Beteiligungsangebot ab 2021“ die Eckpunkte genannt.

Danach Fortschreibung der wirtschaftlichen Konditionen des Beteiligungsangebotes für weiter 3 Jahre bis 2024 (Beibehaltung der Garantiedividende für weitere drei Jahre auf dem bisherigen Niveau (152,11 € / Aktie) sowie eine Kapitalgarantie für Aktienveräußerungen in 2024 (eine Beschlussfassung hierzu muss noch in einer außerordentlichen Hauptversammlung der HanseWerk AG Ende November / Anfang Dezember 2020 erfolgen)).

 

Eine gemeindliche Entscheidung wäre bis zum 15.03.2021 (Frist Eingang beim Treuhänder) hinsichtlich einer Aktienveräußerung bzw. eines Aktienerwerbs zum Stichtag am 23.04.2021 zu treffen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Sterup hält ihre Aktienbeteiligung (135 Aktien) an der Schleswig-Holstein Netz AG bis zunächst 2024 (Zeitraum der Kapitalgarantie) aufrecht. Dafür sind die kommunal-/haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umschuldung des zum 30.10.2021 fälligen Darlehens Aktienerwerb 633.900,00 € zu schaffen.

 

2. Die Gemeindevertretung Sterup spricht sich für eine Ausschöpfung des bestehenden Aktienkontingentes mit einem kreditfinanzierten Erwerb weiterer 135 Aktien aus.

Diese beabsichtigte weitere Beteiligung der Gemeinde Sterup an der Schleswig-Holstein Netz AG ist der Kommunalaufsicht Schleswig-Flensburg gem. § 108 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein förmlich anzuzeigen.

 

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