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Vorlage - 2020-15GV-104
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup
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Beratung und Beschluss
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15.12.2020
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Sterup
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Beratung und Empfehlung
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sterup hat nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.09.2016 zum Stichtag 30.09.2016 135 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zum Kaufpreis von 4.771,09 € / Aktie = gesamt 644.097,15 € erworben.
Der Kaufpreis je Aktie setzt sich aus dem Grundkaufpreis 4.695,24 € x 135 = 633.857,40 € und den Stückzinsen 75,85 € x 135 = 10.239,75 € zusammen.
Zur Finanzierung ist von der Investitionsbank S-H ein Darlehen über 633.900,00 € zum 30.09.2016 aufgenommen worden. Zinssatz 0,190 v.H. pro Jahr, das Darlehen ist am 30.10.2021 in einer Summe an den Darlehensgeber zu zahlen (Vertrag vom 27.09. / 04.10.2016).
Die Gemeinde hat in den Jahren von der S-H Netz AG folgende Dividende-/ Ausgleichs-
zahlungen erhalten:
In 2017 für das Geschäftsjahr 2016 = 38.877,23 €, darin Substanzminderungen (Verkauf von Netzen) = 2.598,75 €,
in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 = 29.465,87 €, darin Substanzminderungen = 1.618,65 €,
in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 = 21.861,34 €, darin Substanzminderungen = 0,00 € und in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 = 28.752,24 €, darin Substanzminderungen = 12.953,25 €.
Für die Geschäftsjahre 2016 - 2019 sind damit an Dividende gesamt 101.786,03 € und aus Substanzminderung (Verkauf von Netzen) gesamt 17.170,65 € geleistet worden.
Die Zahlungen aus Substanzminderungen reduzieren den Aktien-Rückkaufwert entsprechend und sind deshalb als „Rückstellungen“ zu sehen.
Nach damaliger Entscheidung der Gemeindevertretung sollte die Beteiligung an der S-H Netz AG (Aktienerwerb) für die Mindesthaltefrist erfolgen, Entsprechend ist die Rückzahlung der Darlehenssumme Aktienerwerb zum 30.10.2021 geschlossen worden.
Die Schleswig-Holstein Netz hat im August dieses Jahres im Rahmen einer Informationsveranstaltung „Beteiligungsangebot ab 2021“ die Eckpunkte genannt.
Danach Fortschreibung der wirtschaftlichen Konditionen des Beteiligungsangebotes für weiter 3 Jahre bis 2024 (Beibehaltung der Garantiedividende für weitere drei Jahre auf dem bisherigen Niveau (152,11 € / Aktie) sowie eine Kapitalgarantie für Aktienveräußerungen in 2024 (eine Beschlussfassung hierzu muss noch in einer außerordentlichen Hauptversammlung der HanseWerk AG Ende November / Anfang Dezember 2020 erfolgen)).
Eine gemeindliche Entscheidung wäre bis zum 15.03.2021 (Frist Eingang beim Treuhänder) hinsichtlich einer Aktienveräußerung bzw. eines Aktienerwerbs zum Stichtag am 23.04.2021 zu treffen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Sterup hält ihre Aktienbeteiligung (135 Aktien) an der Schleswig-Holstein Netz AG bis zunächst 2024 (Zeitraum der Kapitalgarantie) aufrecht. Dafür sind die kommunal-/haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umschuldung des zum 30.10.2021 fälligen Darlehens Aktienerwerb 633.900,00 € zu schaffen.
2. Die Gemeindevertretung Sterup spricht sich für eine Ausschöpfung des bestehenden Aktienkontingentes mit einem kreditfinanzierten Erwerb weiterer 135 Aktien aus.
Diese beabsichtigte weitere Beteiligung der Gemeinde Sterup an der Schleswig-Holstein Netz AG ist der Kommunalaufsicht Schleswig-Flensburg gem. § 108 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein förmlich anzuzeigen.

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