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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von den Anwohnern der Straße K 58 von Gelting nach Rabenholz (Bosiek) ist ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 kmh am 09.10.2020 beim Amt Geltinger Bucht für die Gemeinde Gelting eingegangen. Auf der K 58 ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig. Aufgrund dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist es in der Vergangenheit zu schweren Unfällen bis hin zu einem Unfall mit Todesfolge gekommen. Desweitern befindet sich direkt an der Straße eine Bushaltestelle, ohne Haltebucht. Kinder die diese Bushaltestelle aufsuchen, müssen die Straße täglich überqueren. Ein Warten auf den Bus erfolgt am Grünstreifen. An dieser Gefahrenquelle fahren die PKW`s ebenfalls mit 100 kmh vorbei, dass die Kinder dazu zwingt im Straßengraben auf den Bus zu warten. Anhand einer im Juli durchgeführten Geschwindigkeitsmessung an der Straße ist zu ersehen, dass dort ein hohes Verkehrsaufkommen vorhanden ist. An allen Tagen der Messung wurden Höchstgeschwindigkeiten von über 100 kmh gemessen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg muss gem. § 45 (9) der StVO

eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis

Schleswig- Flensburg, für die Straße K 58 ab Ortsausgang Gelting bis Ortseingang Rabenholz (siehe anliegende Karte) die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zu beantragen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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