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Vorlage - 2020-03GV-164
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortskernentwicklung Gelting Schlüsselprojekt "Sportstättenentwicklung-Umkleidegebäude"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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15.12.2020
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Sachverhalt
Aus der Konzeptionserstellung Orts(kern)entwicklung Gelting ist das Schlüsselprojekt Nr. 10 „Modernisierung des Sportplatzes - einschließlich Umkleidegebäude“ (Ziel: Sportstätten und Bewegungsräume erhalten und entwickeln) zur Umsetzung durch die Gemeinde (Gemeindevertretung vom 23.06.2020) beschlossen worden. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung vom 25.06.2019 für die Laufbahn bereits Haushaltsmittel von 200.000 € freigegeben. Durch die Erweiterung des Schlüsselprojektes und die erhöhten Fördermöglichkeiten des Gesamtprojektes gestalten sich die finanziellen Rahmenbedingungen wie folgt:
Mit Zuwendungsbescheid vom 18.11.2020 wird das Projekt mit 725.010,13 € aus GAK-Mitteln 3.0. Dorfentwicklung gefördert.
Folgende Kosten- und Finanzierungsübersicht liegt diesem zugrunde:
GAK-Mittel: 725.010,13 €
MTV Gelting: 100.000,00 €
MILIG (Sportförderung): 194.350,00 €
Eigenmittel Gemeinde: 339.786,71 €
Gesamt: 1.359.146,84 €
Durch die anteilige Finanzierung der GAK-Mittel ist der Eigenanteil der Gemeinde von 314.798,84 (Antrag) auf 339.786,71 € (Zuwendungsbescheid) gestiegen.
Durch die Umsetzung des Schlüsselprojektes ist ein wichtiger Baustein aus dem Ort(kern)entwicklungskonzept Gelting erfolgt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gelting stimmt der Umsetzung des Schlüsselprojektes 10 „Modernisierung des Sportplatzes – einschließlich Umkleidegebäude“ mit einem Gesamtvolumen von 1.359.146,84 €, einer Förderquote von 75 % und einem erhöhten Eigenanteil der Gemeinde (plus 24.987,87 €) in Höhe von 339.786,71 € zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendige Ausschreibung zu veranlassen, entsprechende Aufträge zu erteilen sowie die Fördermittel abzurufen.

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