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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat  im Schul- und Amtsausschuss und in mehreren Sitzungen des "IT-Arbeitskreises Schulen" über die Rahmenbedingungen und Grundlagen sowie über die Konzepterstellung für die Umsetzung des "DigitalPaktes SH-Öffentliche Schulen" berichtet.

 

Weiterhin haben beide Ausschüsse bereits grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Anforderungen des DigitalPaktes, aber auch zur Verbesserung einer zukunftsgerichteten IT-Lernumgebung in den Schulen des Amtes Geltinger Bucht gefasst.

 

Mit der Vorlage 2019-00AA-181 wurde die Neuausstattung bzw. Ergänzung der Netzwerkinfrastruktur einschließlich notwendiger Elektroverkabelung und W-LAN-Ausstattung beschlossen. Mit der Vorlage 2020-00AA-207 wurde die Einrichtung einer zusätzlichen IT-Stelle für die Bereiche Schulen und Amtsverwaltung auf den Weg gebracht.

 

Im Arbeitskreis IT-Schule und in den Arbeitssitzungen des Schulausschusses wurde ein ganzheitliches Konzept zum weiteren Vorgehen bei der umfassenden Ausgestaltung der IT-Infrastruktur und -Ausstattung an den Schulen erarbeitet. Rechtliche Grundlage dieses Konzeptes ist § 48 SchulG SH, nach dem die Schulträger die Schulanlagen im erforderlichen Maß vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten haben. Dazu zählen sowohl die Unterhaltung der Gebäude mit ihren technisch-funktionalen Eigenschaften als auch die sächliche/bewegliche Ausstattung der Schüler- und Lehrerarbeitsplätze. Damit ist das Amt für die Sachausstattung und den Unterhalt der IT-Ausstattung in den Schulverwaltungen, für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmedien und folglich auch für die Ausstattung von digitalen Medien für die pädagogische Nutzung entsprechend den Lehrplänen des Landes zuständig. 

 

Gemeinsam werden seit 2019 die einzelnen Themenbereiche eines solchen Konzeptes und auch die praktischen Umsetzungen, die z.T. unmittelbar in der schulischen Praxis wirksam werden, unter Beteiligung und in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen erarbeitet.

 

Die durch die Schulen zu erarbeitenden technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte stehen, unter Maßgabe einer möglichst hohen Standardisierung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Konzepte, kurz vor dem Abschluss.

Diese Vorarbeit dient der unmittelbaren Verbesserung z.B. der Ausstattung und IT-Betreuung der zukünftigen Schul-IT und sichert eine abgestimmte Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt.

 

Der Prozess der Konzepterarbeitung beinhaltet eine umfängliche Erfassung des Ist-Zustandes. In den Arbeitsgruppensitzungen haben die Schulleitungen und Lehrer*innen ihre Erfahrungen, Wünsche und Erwartungen eingebracht. 

 

Die zentralen Anforderungen an die Schulinfrastruktur wurden bereits in der Vorlage 2019 genannt.

 

Weitere Handlungsbedarfe:

  • Schulen benötigen eine Grundausstattung für Unterrichtsräume und Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler und damit einen differenzierten, aber auch strukturierten "Warenkorb" mit technischer Grund- und Ergänzungsausstattung wie Beamer,  Whiteboards, Dokumentenkameras
  • Schulen/Lehrer*innen benötigen eine Entlastung durch eine zentrale Administration/Support durch den Schulträger mit ausreichend schneller Reaktionszeit bei auftretenden Problemen. Gleichzeitig jedoch werden auch zukünftig zwingend weiterhin Aufgaben (teilweise sogar mit Mehrbedarf aufgrund der Ausstattungskonzepte der einzelnen Schulen - hier liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Schule) bei den Schulen direkt verbleiben, da ansonsten der Personalschlüssel nicht ausreichend ist. Der Support kann vom Schulträger nur nach den im Supportkonzept genannten Aufgaben geleistet werden. Das wird im Übrigen von allen Schulträgern so geplant.
  • Hilfreich ist eine möglichst einheitliche und leistungsfähige Schulverwaltungssoftware, die auch den Datenaustausch, z.B. zum Land oder zum Schulträger unterstützt und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Anforderungen nach der EU Datenschutz GVO wurden ab Sommer 2018 in neuer Qualität formuliert.
  • Schulen benötigen einen informellen Austausch zur Anwendung der neuen Ausstattung.
  • Schulen sind lernende Organisationen, in denen Schüler*innen und Lehrer*innen gemeinsam lernen, mit diesen Medien umzugehen. Lehren und Lernen werden zu kooperativen Prozessen. In medienpädagogischen Konzepten der Schule muss definiert werden, warum und wie schulspezifisch an welchen Stellen Unterricht sinnvoll mit digitaler Technik unterstützt werden kann, um die von den Rahmenlehrplänen geforderten Kompetenzen zu vermitteln.
  • Die neue kommunale IT-Infrastruktur  benötigt ein hohes Maß an technischer Standardisierung, Reaktionsgeschwindigkeit und Anpassungsfähigkeit und ist mit Erst- und Folgeinvestitionen verbunden, die den bisherigen finanziellen Aufwand im Ergebnis- und Investitionshaushalt deutlich übersteigen

 

Durch die Umsetzung des Beschlusses zur Infrastruktur aus 2019 werden zurzeit die Grundvoraussetzungen für eine strukturierte Verkabelung der Gebäude geschaffen. Ziel ist es, dass Ende 2021/Anfang 2022 alle Schulgebäude über die notwendige Infrastruktur verfügen. Weiterhin sind hoffentlich dann auch alle Glasfaseranschlüsse durch das Land realisiert, um überhaupt die IT mit der notwendigen Performance nutzen zu können.

 

Die Ausstattung der Unterrichtsräume (Tafeln, ActivBoards, Beamer, weiterer Hard- und Software etc.) und der mobilen Technik (Laptops, Tablets) wird ab dem Startzeitpunkt (z.B. ab Mitte 2021 bis einschl. 2024) in einem mehrjährigen Rollout erneuert und ausgetauscht werden.

 

Für die Beantragung von Fördermitteln sind ein Gesamtausstattung- und ein Betriebskonzept notwendig.

 

In den Sitzungen des Arbeitskreises und auch in der Arbeitssitzung des Schulausschusses wurden zuerst Teilkonzepte besprochen und dann in einem Ausstattungskonzept zusammengeführt.

 

Im Ergebnis empfiehlt der IT-Arbeitskreis den Schulen auf Grundlage der technisch-pädagogischen Ausstattungskonzepte im Zeitraum 2020-2024 rd. 440.000 Euro für die Ausstattung mit Präsentationsgeräten, mobilen Endgeräten, ActivBoards, Beamer usw. zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden teilweise als Budgetierungsmittel und teilweise in Abhängigkeit der Anzahl der Räumlichkeiten und der Schülerzahlen zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gebäudeinfrastruktur wurden in 2018 und in 2019 Beschlüsse über rund 400.000 Euro gefasst. Da die Maßnahmen erst zum Teil umgesetzt sind und die Fertigstellung für Ende 2021 angedacht ist,  kann noch nicht abschließend über die Kosten berichtet werden, zurzeit liegen diese innerhalb der Kostenschätzungen.

 

Zur effizienten Steuerung und zentralen Koordination für die Aufgabenstellung des Schulträgers für die Ausstattungsplanung sowie mit der Zuständigkeit für den IT-Support zur Sicherstellung des laufenden Betriebes werden zusätzliche Personalressourcen benötigt. Hierfür wurde bereits ein entsprechender Beschluss im Amtsausschuss gefasst (Vorlage 2020-00AA - 207).

 

Zusammenfassung:

 

Dieses Konzept wird seitens der IT-Arbeitsgruppe als Voraussetzung für den schrittweisen Ausbau der Strukturen und Komponenten einer modernen Schul-IT gesehen und verbessert damit die Lehr- und Lernbedingungen nachhaltig.

 

Mit der Umsetzung des Konzeptes entstehen dauerhaft neue Kosten für das Amt Geltinger Bucht.

Aus dem DigitalPakt stehen Fördermittel von rd. 290.682 Euro zur Verfügung. Die Kosten im Bereich Infrastruktur belaufen sich auf rd. 400.000 Euro und die Ausstattungskosten im Planungszeitraum 2020-2024 für Endgeräte, Präsentationsgeräte, Hard- und Software usw. sind nach diesem Konzept mit rd. 440.000 Euro zu sehen. Die Mittel für die vorab in 2020 beschafften Lehrerendgeräte sind hiervon abzuziehen.

 

Die Kosten für den notwendigen Support des Betriebes (IT-Fachkräfte Amt und zusätzlich Fachfirmen) liegen alleine beim Schulträger und sind nicht förderfähig.

 

Sowohl der Support als auch die regelmäßigen Neuausstattungen der technischen Geräte in den Schulen (Abschreibung bei mobilen Endgeräten z.B. 3 Jahre)  werden erhebliche Folgekosten auch über das Jahr 2025 hinaus verursachen.

 

Diese Aspekte sind zu bedenken und einzuplanen und wurden im Arbeitskreis auch immer wieder diskutiert. Sofern der Amtsausschuss dem Konzept in dieser Form zustimmt, bedingen nach Ansicht des Arbeitskreises die komplette Neuausrichtung der Schul-IT sowie die Erfordernisse einer modernen Lernumgebung diesen Mitteleinsatz jedoch.

 

Der Arbeitskreis ist auch der Ansicht, dass der Ansatz, die Betreuung der Schul-IT zum größten Teil durch eigene Fachkräfte zu gewährleisten, richtig ist. Durch diese Konzept sollen schnelle Reaktionszeiten bei Störungen, eine hohe Zuverlässigkeit bei der Betreuung der Systeme, ein wirtschaftlicher Betrieb und eine möglichst hohe Unabhängigkeit von Fachfirmen ermöglicht werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Im Ergebnis lautet die Empfehlung für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Umsetzung des DigitalPaktes und die Neuausrichtung der Schul-IT nach dem genannten Gesamtkonzept.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel für die Infrastrukturmaßnahmen wurden bereits veranschlagt, für das Ausstattungskonzept werden für die Schulen im Planungszeitraum 2020-2024 Mittel in Höhe von rund 440.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel für die in 2020 vorab beschafften Lehrerendgeräte sind in Abzug zu bringen.

Die notwendigen Veranschlagungen im Amtshaushalt sind umzusetzen.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen zu veranlassen, entsprechende Aufträge zu erteilen sowie die Fördermittel je nach Realisierungsstand abzurufen.

 

 

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