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Vorlage - 2020-08GV-060
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Niesgrau 51. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche (Bereich Koppelheck/Hunhoi) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau
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Beratung und Beschluss
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24.11.2020
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Sachverhalt
Zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden (im Parallelverfahren mit dem VB-Plan Nr. 8 „Ferienhausgebiet Koppelheck/Hunhoi“). Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Entwurf der F-Plan-Änderung in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.
Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt folgendes:
- Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nordwestlich der Straße Bonsberg und südlich der Straße Hunhoi sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
mit folgende Änderung gebilligt:……………………………………………………………..
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung (Gemeinde Niesgrau) einzustellen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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739,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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