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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Angelegenheit wurde am 10.12.2018 im Amtsausschuss besprochen und ein erster Sanierungsabschnitt für rd. 120.000 Euro wurde zur Durchführung in 2019 beschlossen und eingeplant.

 

Auszug aus der Beschlussvorlage 2018-00AA-137:

 

Die Be- und Entlüftungsanlage der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht in Sterup für die Fachklassen und innenliegenden Räume ist rd. 45 Jahre alt, technisch veraltet , energetisch dringend sanierungsbedürftig und in einigen Abschnitten im Bereich der Zuluft Zuführung außer Funktion. Der vorhandene zentrale Schaltschrank und die Regelungen sind teilweise defekt, Ersatzteile gibt es auf Grund des Alters nicht mehr. Es droht ein Komplettausfall der Regelungsanlage.

Für die Haushaltsplanung 2019 wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bisher über mehrere Jahre geplanten Mittel teilweise zusammenzufassen, einen 1. größeren Sanierungsabschnitt zu bilden und hierfür 120.000 Euro zu veranschlagen.

 

Aus verschiedenen Gründen, die im Amtsausschuss mehrfach erläutert worden sind, musste der 1. Bauabschnitt mit der geplanten Durchführung in 2019 verschoben werden.

Nun hat die Corona Pandemie die Lüftung von Schulgebäuden mit einer noch anderen Priorität versehen.

Gleichzeitig können jedoch eventuell über verschiedene Förderprogramme Mittel eingeworben werden. Die Projektplanung soll möglichst so ausgestaltet werden, dass eventuell zwei unterschiedliche Programme kombiniert werden können, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen.

 

Die Verwaltung hat daher kurzfristig einem Fachingenieur den Auftrag erteilt, die einzelnen Sanierungsabschnitte zusammenzulegen und hierfür eine Gesamtplanung mit Kostenschätzung zu erstellen. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen von der technischen Umsetzung möglichst so eingeplant werden, dass die im Förderprogramm genannten technischen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden können, so dass eine Antragstellung möglich wird.

Die Kostenschätzung für alle Sanierungsabschnitte inkl. HOAI-Kosten lautet auf rd. 230.000 Euro.

Die Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten ermöglicht eine Förderung von 35%.

Die Entscheidung des Projektträgers Jülich, ob die Maßnahme tatsächlich im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie förderfähig sein wird, ist frühestens im Februar 2021 zu erwarten.

 

Damit die Schule alle innenliegenden Räume wieder voll nutzen kann, müssen die vorhandenen lufttechnischen Anlagen saniert bzw. teilweise komplett erneuert werden. Das Konzept sieht die Aufteilung in mehrere Lüftungsbereiche unter Nutzung der vorhandenen Lüftungskanäle (nach Inspektion und Desinfektion), zusätzliche Neumontage von kleineren Lüftungskanalnetzen, neue Lüftungsgeräte für die einzelnen lufttechnischen Abschnitte, neue Schalldämpfer usw. vor.

 

Sofern die Maßnahme förderfähig wird, ermöglichen die Fördermittel zumindest, die zwingend notwendige umfangreiche Gesamtsanierung teilweise mit ca. 80.000 Euro gegen zu finanzieren, so dass die schon beschlossene Gesamtbelastung (120.000 Euro in der HP für 2019) des Haushaltes nicht zu hoch ausfällt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden investiv veranschlagt. Sofern die Maßnahme nicht ins Förderprogramm kommt, soll zumindest der bereits beschlossene 1. BA durchgeführt werden, die Mittel sind dann überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Sanierung der raumlufttechnischen Anlagen in der Gemeinschaftsschule nach dem vorliegenden Konzept. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im HP 2021 neu einzuplanen bzw. bei Bedarf als überplanmäßige Ausgabe bereit zu stellen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Anträge für die Fördermittel zu stellen, die Maßnahme auszuschreiben und die notwendigen Aufträge zu erteilen.

 

 

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