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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-212

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hat im Oktober 2008 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat das Amt Geltinger Bucht zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes Geltinger Bucht geprüft und ist vom Amtsausschuss zu beschließen.

 

Die Prüfung des Auschusses zur Prüfung der Jahresrechnung hat am 22.07.2020.

 

Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen vollumfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die Eröffnungsbilanz des Amtes Geltinger Bucht zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Anlagen

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