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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-210

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Geltinger Bucht hat gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 22.07.2020 stattgefunden.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach  Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Amtsausschuss beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 540.723,35 wird im Haushaltsjahr 2015 gegen die Ergebnisrücklage gebucht bzw. als Fehlbetragsvortrag in das Folgejahr vorgetragen.

 

 

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Anlagen

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