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Vorlage - 2020-03GV-156
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Up de Barg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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22.09.2020
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Sachverhalt
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde –Kreis Schleswig-Flensburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30 –Zonen
sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen.
Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner
Straßen in „Zone 30“ ist möglich. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen soll nach der
Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich
ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.
In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten. Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit
geringem Durchgangsverkehr beziehen.
Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen
zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige
Parkplätze).
Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und
benutzungspflichtigen Radwegen beziehen.
Der Straßenbereich Up de Barg soll als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden (siehe anliegende Karte).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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484,6 kB
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