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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde –Kreis Schleswig-Flensburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30 –Zonen

sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen.

Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner

Straßen in „Zone 30“ ist möglich. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen soll nach der

Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich

ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.

In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten. Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit

geringem Durchgangsverkehr beziehen.

Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen

zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige

Parkplätze).

Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und

benutzungspflichtigen Radwegen beziehen.

 

Der Straßenbereich Up de Barg soll als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden (siehe anliegende Karte).

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis

Schleswig-Flensburg, für den Straßenbereich Up de Barg anliegender Karte, die Anordnung

einer Tempo 30-Zone zu beantragen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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