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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gelting plant die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting. Ziel ist die bedarfsgerachte wohnbauliche Entwicklung im Bereich Kleingaarwang zu schaffen. Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden /TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr den Abwägungsbeschluss und den abschließenden Beschluss fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß der Abwägungstabelle (sh. Vorlagenanlage) berücksichtigt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting für das Gebiet „Kleingaarwang – westlich der Hausnummer 13 und des Spielplatzes sowie südlich der Hausnummer 15a“.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de/ Bürgerservice/ Bauleitplanung" eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Anlagen

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