Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-00AA-205

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

I. Allgemeines

 

Der Schulträger ist gem. Schulgesetz Schleswig-Holstein auch dazu verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen) zählen dazu.

Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes des Schulträgers, der im Rahmen des Digitalpaktes Schulen zwingend erstellt werden muss, ergeben sich nachfolgende Schulträgeraufgaben, die sich wechselseitig bedingen und möglichst synchron zu entwickeln sind:

-          Erstellung von Medienkonzepten durch Schulen und Schulträger und Absprache der Schulen mit dem Schulträger über die Ausgestaltung der Medienentwicklungspläne

-          Organisation der Medienausstattung der Schulen und Netzinfrastruktur - Wartung und Support

-          Investitionsplanung

 

II. Medienentwicklungsplan

 

Der in der Vorbereitung befindliche Medienentwicklungsplan des Amtes Geltinger Bucht beinhaltet unter anderem nachfolgend aufgeführte Ausstattungsmerkmale:

-          Die Endgeräte-Ausstattung in den Schulen sollte/muss sich aus dem jeweiligen Medienkonzept der Schule ableiten

-          Die Schaffung gemeinsamer Standards in der Hardwarebeschaffung ist eine zentrale Säule des Ausstattungskonzepts

 

III. Ausstattung der Schulen mit Endgeräten

 

Schon vor dem Beginn der Corona Pandemie hat die EDV-Arbeitsgruppe des Schulausschusses am 19.02.20 neben vielen anderen Sachverhalten auch die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte empfohlen.

Begründung: die Anschaffung unterstützt die Umsetzung der vorgestellten Medienkonzepte und die mobilen Endgeräte können im Unterricht als Präsentationsmedien eingesetzt werden.

Am 13.05.20 hat die EDV-Arbeitsgruppe mit den Schulen über besondere Herausforderungen im Rahmen der jetzigen Situation gesprochen. Auf Nachfrage wurde als besonders wünschenswert eine Ausstattung aller Lehrkräfte mit Endgeräten genannt.

Die Arbeitsgruppe unterstützt diesen Wunsch ausdrücklich und spricht sich für eine vorgezogene Beschaffung aus.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine freiwillige Leistung des Schulträgers zur Verbesserung der Situation vor Ort ist. Das Schulgesetz SH sieht eine Ausstattung mit Endgeräten für alle Lehrkräfte nicht vor.

Auf der anderen Seite muss der Schulträger grundsätzliche Strukturen für die Unterrichtsvorbereitung vorhalten, so dass diese Beschaffungsmaßnahme dieser Forderung abhilft und gleichzeitig können die Geräte als Präsentationsmedien eingesetzt werden.

 

Da die Realisierung der Vernetzungsstrukturen in den Schulgebäuden erst ca. Ende 2021 abgeschlossen sein wird, wäre diese Beschaffungsmaßnahme vorgezogen und noch nicht voll in die Infrastruktur zu integrieren. Breitbandanschlüsse stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Basis für die Ausstattung der Schulen mit Endgeräten ist – neben dem Medienentwicklungsplan des Amtes Geltinger Bucht - ein aktuelles Medienkonzept, das jede Schule zwingend erstellen muss. Die Beschaffung muss sich an dem Medienkonzept orientieren und kann nur als Teil des Gesamtprojektes funktionieren.

Für die Ausstattung der Schulen mit Endgeräten entstehen Kosten hinsichtlich Beschaffung, der Einbindung in das Mobile-Device-Management (MDM), für die Sicherheitsausstattung sowie für die dauerhafte Betreuung durch die IT-Mitarbeiter.

Es müssen entsprechende Leihverträge mit den Lehrkräften abgeschlossen werden, die u.a. auch Haftungsfragen, Datenschutz und Funktionszugriffe durch die IT des Amtes regeln.

 

Eine Förderung über den DigitalPakt Schule ist in dieser Form ausgeschlossen.

Die Schulen wurden im Vorwege durch unseren IT-Mitarbeiter beraten, um eine möglichst einheitliche Beschaffung mit Endgeräten zu gewährleisten, sofern diese mit den jeweiligen Medienkonzepten der Schulen in Übereinstimmung zu bringen ist.

Aufgrund dieser Rahmendaten gehen wir von Beschaffungskosten von ca. 800 - 1.000 €/Gerät inkl. Schutzhülle, Tastatur, Software, Lizenzgebühren, Dockingstation für mehrere Geräte usw. aus.

 

Für diese Beschaffungsmaßnahme müssen für alle Schulen zusammen ca. 55.000 – 65.000 Euro an Mitteln bereitgestellt werden. Die Haushalte werden mit der jährlichen Abschreibung und zusätzlich mit Kosten für evtl. weitere Lizenzgebühren, Support, usw. belastet.

Da es sich um eine ungeplante Maßnahme handelt, stehen nur bedingt Mittel im laufenden Haushalt bei den einzelnen Schulen zur Verfügung, so dass überplanmäßige Ausgaben wirksam werden. Aufgrund dieser Maßnahme  werden andere Beschaffungen, wenn möglich, zurückgestellt.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss will die Umsetzung der Digitalisierung in den Schulen fördern und beschließt, für die Lehrkräfte auf Grundlage des genannten Konzeptes digitale Endgeräte zu beschaffen. Die Maßnahme ist auszuschreiben. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Lieferauftrag zu erteilen. Den überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt, die Veranschlagung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt des Amtes.

 

 

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt