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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Bauleitplanung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kleingaarwang“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung/Behördenbeteiligung) geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt folgendes:

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kleingaarwang“ für das Gebiet westlich des Spielplatzes an der Straße "Kleingaarwang" in Anbindung an die vorhandene Siedlungsstruktur des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kleingaarwang" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Planungsziel ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung einzustellen.

 

  1. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

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