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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-08GV-051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im

Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für

Sondervermögen der Gemeinde Niesgrau für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Niesgrau-Koppelheck“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan

2020 der Freiwilligen Feuerwehr Niesgrau-Koppelheck zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

 

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Anlagen

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