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Vorlage - 2020-08GV-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegeangelegenheit der Flurbereinigung Niesgrau ; Beratung und Beschluss über die Übernahme von Gewährleistungspflichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans-Jürgen Carstens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau
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Beratung und Beschluss
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22.06.2020
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Sachverhalt
Im Rahmen des 5. Nachtrages zum Wege- und Gewässerplan der Flurbereinigung Niesgrau wurde u.a. in der Gemeinde Niesgrau die Wege N50 (Alminweg) und N52 (Schottweg) wassergebunden ausgebaut.
Beide Wege wurden daraufhin vorerst für die Zeit der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für die Nutzergruppe "Reiter" gesperrt.
Insbesondere die Sperrung des Weges N50 wurde von der Interessengruppe der Reiter heftig kritisiert. Ende 2019 hat es daraufhin einen gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern der Gemeinden Esgrus und Niesgrau, sowie der Interessengruppe der Reiter gegeben. Es wurde vereinbart, eine weitere Begehung im Frühjahr 2020 durchzuführen, sowie ggfls. eine Beprobung des eingebauten Wegebaumaterials in Auftrag zu geben.
Am 06.02.2020 hat unter Beisein des LLUR, der Gemeinden und der bauausführenden Firma eine Probeentnahme durch ein anerkanntes Prüflabor stattgefunden um festzustellen, ob das richtige Material verbaut wurde.
Die Ergebnisse des Gutachtens liegen vor und geben keinen Grund zur Beanstandung.
Nach Rücksprache mit dem LLUR hat die Gemeinde die Möglichkeit die für die Interessengruppe Reiter gesperrten Wege vor Ablauf der Gewährleistungspflicht vorzeitig freizugeben.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Flurbereinigung Niesgrau wurde der Alminweg (N50), sowie der Schottweg (N52) verstärkt. Auf Grundlage des Ergebnisprotokolls der Probenahme vom Erdbaulabor Gerowski vom 06.02.2020, der den Einbau von 0/32er Körnung Kies/Sand Gemisch wie in der Ausschreibung durch das LLUR bestätigt, wird die Sperrung der Wege für Reiter ab dem 01.04.2020 aufgehoben. Gleichzeitig werden die Verbotsschilder für Reiter durch die Gemeinde Niesgrau entfernt. Die Gemeinde Niesgrau verpflichtet sich, ab dem 01.04.2020 die Gewährleistung im vollen Umfange einschließlich Schäden durch Sondernutzung selbst zu übernehmen.
Die Gemeinde Niesgrau entlässt die Baufirma Hoff aus Bredstedt für den Alminweg und Schottweg aus der Gewährleistung. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde Niesgrau bei beiden Wegen jedes Jahr den Knick auf beiden Seiten im Herbst zurückzuschneiden (Kappen), sowie spätestens alle zwei Jahre den Weg zu profilieren.
Dieses gilt für die Zeit der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

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