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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-138

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Straße Freienwillen, ab Ende der 30 iger Zone, in Richtung Grüftheck nach Stenderup, kommt es aufgrund von hohen, gefahrenen Geschwindigkeiten häufig zu kritischen Verkehrssituationen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich beträgt 100 km/h. Diese Geschwindigkeit wird von Verkehrsteilnehmern zumeist auch gefahren, obwohl die Straße durch ihre Eigenschaft es nicht zulässt. In dem Bereich wohnen zurzeit neun Kinder die durch die schnell fahrenden PKW´s gefährdet sind.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg muss gem. § 45 (9) der StVO eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis

Schleswig- Flensburg, für die Straße Freienwillen-Grüftheck (siehe anliegende Karte) die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zu beantragen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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