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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden/TÖB sowie Nachbargemeinden durchgeführt worden.

 

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Satzungsbeschluss das Planverfahren abschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt wie folgt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -sh. Vorlagenanlage-
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss zur Aufhebung des B-Planes Nr. 3 nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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