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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-10GV-064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Rabel am 15.02.2020 wurde der bisherige stellv. Gemeindewehrführer zum Gemeindewehrführer gewählt. Damit dieser als Gemeindewehrführer ernannt werden kann, muss er vorerst, aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Gemeindewehrführer, entlassen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes i.V. mit den § 23 (1) Nr. 4 Beamtenstatusgesetz und § 32 Landesbeamtengesetz stimmt die Gemeindevertretung Rabel der Entlassung von Michael Rimkus als stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Rabel zu.

 

 

 

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