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Vorlage - 2025-16GV-165
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftrag an die Feuerwehren der Gemeinde Stoltebüll, Vorschläge für einen zukunftsfähigen Brandschutz in der Gemeinde zu entwickeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Verfasser:
- Dr. Claus Messer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltebüll
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Beratung und Beschluss
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28.05.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Stoltebüll verfügt über zwei Ortswehren mit Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen Schörderup und Stoltebüll. Das Raumangebot der Feuerwehrgerätehäuser ist hinsichtlich Unterbringung der Fahrzeuge und der Kameradinnen und Kameraden nicht bedarfsgerecht und entspricht in einigen Bereichen nicht den aktuellen Anforderungen.
Bereits im Rahmen der Ortskernentwicklung im Jahr 2023 wurde das Ziel formuliert, die Infrastruktur der Feuerwehren in der Gemeinde bedarfsgerecht zu entwickeln und Förderung über GAK-Mittel (Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein) anzustreben. Die Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser wurde zum Schlüsselprojekt für die Ortsentwicklung erklärt.
Das Gebiet der Gemeinde Stoltebüll umfasst eine große Fläche mit einer zersplitterten Siedlungsstruktur und an verschiedenen Ortsteilen verteilten Brandlastschwerpunkten.
Das Einhalten der Hilfsfristen stellt aufgrund der langen Wege innerhalb des Gemeindegebiets eine Herausforderung dar, so dass der Standort für die Feuerwehrfahrzeuge von entscheidender Bedeutung ist.
Die Gemeinde Stoltebüll beabsichtigt die Feuerwehren entsprechend den aktuellen Anforderungen zu entwickeln und hat sich wiederholt mit dieser Thematik beschäftigt.
Einige Meilensteine markieren diese Bemühungen:
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Prüfauftrag und Kostenberechnung durch ein Architektenbüro für Umbau und Erweiterung zu zukunftsfähigen Feuerwehrgerätehäusern an den bisherigen Standorten
Schätzung für den Standort Gulde-Schörderup:
voraussichtliche Bruttogesamtkosten: 1, 033 Mio. € ohne Flächenerwerb
Schätzung für den Standort Stoltebüll-Vogelsang:
voraussichtliche Bruttogesamtkosten: ca. 735.000,-- € - Besichtigung einer praktikablen, kostengünstigen Baulösungen in Hallenbauweise in Niesgrau sowie Einholung von Informationen über kostengünstige Modulbauweise
- Entscheidung auf Amtsebene zur Anschaffung einer Containerlösung für die sog. Schwarz-Weiß-Trennung. Dadurch entschärfen sich die Anforderungen an die baulichen Voraussetzungen in den Gemeinden
- Besichtigung der Bestandsgebäude mit einem Vertreter der Feuerwehrunfallkasse vor Ort
- Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die beiden Feuerwehren (Ausrückebereich 1 = Stoltebüll-Vogelsang; Ausrückebereich 2 = Gulde- Schörderup)
Bei der jetzigen Struktur der Feuerwehr in der Gemeinde werden die Hilfsfristen nur eingehalten, wenn beide Standorte Ausgangspunkt für das Ausrücken der Fahrzeuge sind. Fällt ein Standort weg, kann der andere verbleibende nicht mehr die Funktion für das gesamte Gemeindegebiet übernehmen, da deren Lage nicht zentral ist.
Im Ausrückebereich1 ist das derzeitige Fahrzeug 25 Jahre alt und hat eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren. Im Ausrückebereich 2 ist das Fahrzeug ca. 45 Jahre alt und könnte jederzeit technische Probleme bekommen.
Der Feuerwehrbedarfsplan weist den Bedarf für wasserführende Fahrzeuge aus (TSF-W).
Neue Fahrzeuge werden seitens des Amtes jedoch erst zur Verfügung gestellt, wenn die baulichen Unterbringungsmöglichkeiten dafür geschaffen worden sind. Insofern müssen zeitnah Planungsgrundlagen und Entscheidungen getroffen werden.
Der Feuerwehrbedarfsplan gibt der Gemeindevertretung hinsichtlich der Planung einer baulichen Lösung für die Ertüchtigung der Feuerwehren weitere Fragen mit auf den Weg, die zunächst einmal organisatorisch durch die beiden Wehren geklärt werden müssen.
Auszug aus dem Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplans (Stand 22.07.2024):
„
Ausrückebereich 1:
- Es gibt nicht ausreichend Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger.
- Der Altersdurchschnitt aller Einsatzkräfte liegt mindestens bei 41,3 Jahren. Der Feuerwehr droht eine Überalterung und es müssen Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet werden.
- Die Fahrzeugbilanz ist negativ (Größe, nicht wasserführend).
Ausrückebereich 2:
- Die Fahrzeugbilanz ist negativ (siehe oben).
- Die Anzahl der Einsatzkräfte ist nicht ausreichend.
- Die Gesamtstärke der Einsatz- und Reserveabteilung ist nicht ausreichend.
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Der Altersdurchschnitt aller Einsatzkräfte liegt mindestens bei 39,5 Jahren. Die Feuerwehr zeigt erste Anzeichen einer beginnenden Überalterung und es sollten mittelfristig Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet werden. Die Einsatzabteilung (Alter weniger als 50 Jahre) ist nicht ausreichend besetzt. Bei der vorhandenen Fahrzeugausstattung müssen mindestens 18 Mitglieder der Einsatzabteilung angehören.
“
Um den Brandschutz in der Gemeinde zukunftsfähig und nachhaltig zu entwickeln und kostenintensive Bauvorhaben beauftragen zu können, muss die Gemeindevertretung Planungssicherheit mit Aussicht auf Nachhaltigkeit hinsichtlich folgender Faktoren bekommen:
- Führungsstruktur und Organisation der Feuerwehr,
- Standortbestimmung unter Berücksichtigung der Hilfsfristen,
- Mannschaftsstärke unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
- Notwendige Fahrzeuggröße
Die Gemeindevertretung bittet daher die Feuerwehren der Gemeinde in eine Zukunftsdiskussion einzusteigen, um dann im Anschluss daran in einen intensiven Meinungsaustausch mit der Gemeindevertretung zu treten.
Ziel soll es sein, eine finanziell tragfähige, bedarfsgerechte, nachhaltige und zukunftsorientierte bauliche Lösung zu erarbeiten, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
Beschlussvorschlag
Die Freiwilligen Feuerwehren Stoltebüll-Vogelsang und Gulde-Schörderup werden beauftragt, der Gemeindevertretung als Entscheidungsgrundlage für ihre weiteren Planungen bis spätestens zur nächsten GV-Sitzung am 17. September 2025 ihre Wünsche und Vorschläge zur zukünftigen Ausrichtung der Feuerwehren unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und der daraus resultierenden Auswirkungen auf Struktur und Organisation in mehreren prüfbaren Varianten vorzulegen.

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