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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2025-00AA-487

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Gemeinden sind bereits die Beschlüsse über die Aufteilung des Eigenkapitals mit Wirkung zum 01.01.2024 gemäß § 60 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung gefasst worden.

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage waren zu entnehmen und in eine Allgemeine Rücklage und eine Ausgleichsrücklage aufzuteilen.

Die Allgemeine Rücklage muss dabei einen Bestand von 20 % der Bilanzsumme haben. Übersteigende Beträge sollen dann so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der Allgemeinden Rücklage beträgt.

Der Bestand der Allgemeinen und der Ergebnisrücklage stellt sich zum 31.12.2022 wie folgt dar:

 

Angaben in EUR

Allgemeine Rücklage

2.852.010,49

Sonderrücklage

   0,00

Ergebnisrücklage

1.540.723,94

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

809.295,05

Eigenkapital

5.202.029,48

 

 

Bilanzsumme

32.642.346,46

Mindestbestand der allgemeinen Rücklage (20% der Bilanzsumme)

6.528.469,29

 

Da der Mindestbestand der Allgemeinen Rücklage von 6.528.469,29 € nicht erreicht werden kann, ist der Bestand aus der Allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage zu buchen. Die Ausgleichsrücklage hat zum 01.01.2024 einen Bestand von 0,00 €. Die Jahresüberschüsse müssen solange der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, bis die Allgemeine Rücklage einen Bestand von 20 % der Bilanzsumme des jeweiligen Jahres erreicht.

Durch den Beschluss zum Jahresabschluss 2023 war der Jahresfehlbetrag gegen die Allgemeinen Rücklage zu buchen.

Der Bestand der Allgemeinen und der Ergebnisrücklage stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

 

Angaben in EUR

Allgemeine Rücklage

3.661.305,54

Sonderrücklage

   0,00

Ergebnisrücklage

1.540.723,94

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

-369.782,16

Eigenkapital

4.832.247,32

 

 

Bilanzsumme

35.271.474,44

Mindestbestand der allgemeinen Rücklage (20% der Bilanzsumme)

7.054.294,29

 

Die Allgemeine Rücklage hat zum 01.01.2024 damit einen Wert von 4.832.247,32 EUR. Die Ausgleichsrücklage wird mit einem Wert von 0,00 EUR festgesetzt.

Die Jahresüberschüsse sind in den folgenden Jahren zur Allgemeinen Rücklage zu buchen, bis diese einen Mindestbestand von 20 % der Bilanzsumme erreicht hat. In der nachfolgenden Tabelle ist der Mindestbestand zum 01.01.2024 dargestellt. Für die Ermittlung des Mindestbestandes von 20 % der Bilanzsumme war die Bilanzsumme des Jahres 2022 zu berücksichtigen.

 

Angaben in EUR

Mindestbestand der Allgemeinen Rücklage am 01.01.2024

6.528.469,29

Bestand 01.01.2024

4.832.247,32

Differenz

1.696.221,97

 

Der Mindestbestand verändert sich zukünftig entsprechend durch die Änderungen der Bilanzsumme des Amtes.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Amtsausschuss beschließt, dass die Allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 wie folgt festzusetzen sind:

 

Angaben in EUR

Allgemeine Rücklage

4.832.247,32

Ausgleichsrücklage

   0,00

 

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