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Vorlage - 2024-00AA-435-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Finanzierung im Rahmen der Fördermaßnahme nach dem Ganztagsprogramm II
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janina Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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12.03.2025
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2025 erhielt das Amt Geltinger Bucht einen positiven Zuwendungsbescheid im Rahmen der Förderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Ganztagsprogramm II.
Es wurde die Beschaffung zweier E-Busse bewilligt.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung nach den Grundsätzen der Anteilsfinanzierung gewährt. Die Zuwendung beträgt 85 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2025.
Gemäß dem Kosten- und Finanzierungsplan belaufen sich die Kosten wie folgt:
Gesamtkosten: 152.000,00 Euro
Förderfähige Gesamtkosten: 152.000,00 Euro
Eigenmittel: 22.800,00 Euro
GGSK II Landesmittel: 129.200,00 Euro
Mit Datum vom 20.02.2025 wurde ein zweiter Förderantrag in dem o.g. Förderprogramm gestellt. Der Fördergegenstand besteht aus zwei weiteren E-Ladesäulen. Damit wird das Ziel verfolgt an allen Schulstandorten die notwendige Infrastruktur zur Nutzung der E-Busse vorzuhalten. Im Falle eines positiven Zuwendungsbescheids beträgt die Förderquote 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gesamtkosten: 12.000,00 Euro
Förderfähige Gesamtkosten: 12.000,00 Euro
Eigenmittel: 1.800,00 Euro
GGSK II Landesmittel: 11.200,00 Euro
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen die genannten Eigenmittel in Höhe von 22.800,00 Euro im Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen. Die Amtsdirektorin wird ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Aufträge zu erteilen.
Es wird beschlossen, im Falle eines weiteren positiven Zuwendungsbescheids, die genannten Eigenmittel in Höhe von 1.800,00 Euro im Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen. Die Amtsdirektorin wird ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Aufträge zu erteilen.

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