Allris
Vorlage - 2025-14GV-407
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 "Solar-Freiflächenanlage Großquern" sowie 70. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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19.02.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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04.03.2025
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Sachverhalt
Die Vattenfall Solar GmbH als Vorhabenträger plant südlich der Ortslage von Groß-Quern die Entwicklung einer großflächigen Agri-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von 25 ha. Die zu erwartende Leistung wird bei ca. 19,8 MWp liegen.
Das Vorhaben wurde bereits in der Gemeinde vorgestellt, und die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde formell beantragt.
Der geplante Solarpark liegt innerhalb der im gemeindlichen Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen ausgewiesenen Potentialfläche Nr. 1; die von der Gemeinde gesetzte Obergrenze von max. 25 ha für den einzelnen Solarpark wird eingehalten. Das Vorhaben fügt sich somit in die im Rahmen des Standortkonzepts herausgearbeitete gemeindliche Zielsetzung ein, an geeigneter Stelle und in verträglichem Umfang einen substanziellen Beitrag zum Einsatz erneuerbarer Energien zu leisten.
Das Plangebiet und seine Einbettung in die Potentialfläche sind aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallel der FNP-Änderung sind erforderlich, um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der Agri-Photovoltaik-Anlage zu schaffen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ein.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. Für das Gebiet „Solar-Freiflächenanlage Großquern“ werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 und parallel die 70. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziel ist es, für die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-PV-Freiflächenanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
6. Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe und der Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB (Planbegründung, Beteiligungsverfahren) soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/der Umweltberichte das Büro Naturaconcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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Anschrift
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