Allris
Vorlage - 2025-14GV-411
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche
B-Plan Nr. 32 „Schule/KiTa“
hier: Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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19.02.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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04.03.2025
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Sachverhalt
Am 05.12.2023 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 32 „Schule/Kita“ gefasst mit dem Planungsziel, für die Erweiterung der KiTa Siebenstern die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Zwischenzeitlich wurde zum Vorentwurf der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB), und es wurde daraufhin der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet.
Mit dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss leitet die Gemeinde die zweite Stufe der Beteiligung ein: Der Planentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den betroffenen Behörden/TÖB zur Stellungnahme vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. |
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden gemäß anliegender Abwägungstabelle beraten und zur Kenntnis genommen. |
2. |
Der Entwurf des B-Planes Nr. 32 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt
bzw. wird mit folgenden Änderungen gebilligt ……….... . |
3. |
Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen; die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind die zu veröffentlichenden Unterlagen durch öffentliche Auslegung zugänglich zu machen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich ins Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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132,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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3
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(wie Dokument)
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912,6 kB
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