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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2025-00AA-488

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verhandlungen zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Hasselberg. Maasholm, Stoltebüll und Steinbergkirche und dem Amt Geltinger Bucht mit den restlichen Trägern des Schulverbandes sind abgeschlossen.

 

Die erforderlichen Anträge zur Gründung des neuen Schulverbandes „Ostangeln“ wurden über die Schulaufsicht, beim Bildungsministerium in Kiel, zur Entscheidung vorgelegt.

 

Das Ministerium hat den Anträgen nun stattgegeben, es wird im Amt Geltinger Bucht zukünftig (ab 2026) zwei Grundschulverbände geben:

  •           Schulverband Ostangeln, zuständig für die Grundschulstandorte Kieholm und Steinbergkirche
  •           Schulverband Grundschulen Amt Geltinger Bucht (12 Gemeinden), zuständig für die Grundschulstandorte Sterup und Gelting.

Im Zuge der Untersuchungen, Analysen und Berechnungen im Zeitraum 2019 – 2024 zu den Schulstandorten, ist es u.a. zum Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung der Grundschule Sterup nicht wirtschaftlich ist.

Die Wirtschaftlichkeitsanalysen Teil I u. Teil II der IB-SH sowie die Bestandsbewertung des Bauamtes des Amtes Geltinger Bucht haben eine klare Empfehlung für eine Schulneubau in Sterup ergeben.

Um für die verbleibenden 12 Gemeinden im Schulverband Grundschule Amt Geltinger Bucht eine umfangreiche, aussagekräftige und unter Berechnung der finanziellen Aufwendungen, die in den nächsten Jahrzehnten die Gemeindehaushalte belasten werden,  Entscheidungsgrundlage für einen Schulneubau in Sterup zu erstellen, ist es notwendig, die ersten Planungsschritte einzuleiten.

Diese Phase, auch als Phase „0“ bezeichnet, ist zwingend notwendig, um das gesamte Vorplanungsverfahren für dieses Projekt einleiten zu können.

 

Die Phase „0“ beinhaltet mehrere Schritte. Diese werden im Verlaufe des Jahres 2025 erarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beraten und beschließen:

 

  1.    Um mit dem Planungsverfahren zu beginnen, wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Planungsschritte erarbeitet und daraus folgend notwendige Beschlüsse durch die Gremien vorbereitet. Die Arbeitsgruppe soll sich wie folgt zusammensetzen:

Politik:

Vorsitzender Hauptausschuss

Standortbürgermeister

Vorsitzender Schulausschuss

 

Verwaltung:

Dipl. Ing. Architektin, Silva Schröder (Vertreter, Dirk Petersen, Leiter Bauamt)

Leiter Hauptamt Stefan Boock  (Vertreterin, Janina Otte, Hauptamt))

Amtsvorsteher Thomas Johannsen, stellv. Amtsvorsteher Björn With und Amtsdirektorin Sandra Karjel, werden zu den Sitzungen eingeladen und können je nach persönlicher Verfügbarkeit, teilnehmen. Weitere Personen werden je nach Bedarf, in Bezug auf die Thematik, eingeladen.

 

2.) Als Standort für den Schulneubau ist folgende Fläche vorgesehen.

(Siehe Anlage 1 Luftbild)

 

3.) Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zu veranlassen:

  1.     Beauftragung eines Bodengutachtens zur Baugrundbeurteilung.
  2.    Klärung der notwendigen Maßnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung des Bebauungsplanes, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sterup.
  3.     Stellen einer Bauvoranfrage bei der Fachaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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