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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2025-16GV-158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Stoltebüll im Ortsteil Wittkiel „Kleine Sauerlück“ befinden sich zwei Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, die mit relativ großem Aufwand gepflegt werden, aber für eine nachhaltige Nutzung zu gemeindlichen Zwecken nicht benötigt werden. Die eine Fläche wurde in der Vergangenheit als Spielplatz genutzt. Es hat sich aber gezeigt, dass die Frequentierung in der Vergangenheit den Aufwand für Unterhaltung und Pflege nicht mehr rechtfertigt. Sollte sich dennoch in der Zukunft ein Bedarf für einen Spielplatz herauskristallisieren, so könnte nach dem Neubau der Kläranlage auf dem dann freiwerdenden Schilfbett ein neuer Spielplatz errichtet werden. 

Die Gemeinde würde im kleinen Rahmen Wohnraum schaffen können und der Erlös aus dem Verkauf der beiden Grundstücke soll für Investitionen zur Ertüchtigung der beiden Feuerwehrgerätehäuser verwendet werden.

Um Baurechte schaffen zu können ist eine Bauleitplanung erforderlich (Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kleine Sauerlück“); die Planungskosten werden nach Aufwand berechnet und belaufen sich auf ca. 10.000 €. Vorab sind Fragen zur Biotopkatierung (Gewässereigenschaft) mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltebüll fasst den grundsätzlichen Beschluss, die beiden Grundstücke zu veräußern und setzt eine Arbeitsgruppe ein, welche die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Zielgruppe der Käufer präzisiert. Eine Bauleitplanverfahren zur Änderung des B- Planes wird vorbereitet. Der Bürgermeister wird beauftragt, vorab Fragen zur Biotopkatierung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen; das Planungsbüro naturaconcept wir hierbei unterstützend beauftragt.

 

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Anlagen

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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