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Vorlage - 2025-16GV-157
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Umsetzung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Verfasser:
- Bürgermeister Dr. Claus Messer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltebüll
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Beratung und Beschluss
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12.02.2025
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Sachverhalt
Der Bauausschuss hat einige Unterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen thematisiert und lokalisiert, die durch einen Beschluss der Gemeindevertretung in die Umsetzungsphase überführt werden sollen.
- Reparatur des Fahrbahngeländers am Oersberger Graben in Levshöh
- Aktion zur Spülung aller Straßendurchlässe
- Ausschreibung der Grabenreinigung
- Reinigung bzw. Erneuerung der nicht mehr gut lesbaren Ortsverkehrsschilder
- Verhandlungen mit den Eigentümern hinsichtlich des Wanderweges durch den Drülter Wald und Verschriftlichung der Nutzungsbedingungen
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltebüll fasst die folgenden Beschlüsse:
- Es sollen starke Lerchenholz-Rahmen beauftragt und gebaut werden, die über die eingerammten Eisenpfähle gestülpt werden. Hieran sollen 4 cm starke Lerchenbretter vom Sägewerk Hollmühle angeschraubt werden.
- Die Firma Knut Nissen wird beauftragt zusammen mit dem Gemeindearbeiter und anderen Freiwilligen alle Straßenrohrdurchlässe in der Gemeinde Stoltebüll zu spülen.
- Für die Grabenreinigung (Ausbaggerung und Abfuhr des Aushubs) wird eine beschränkte Ausschreibung (3 Angebote) nach Stundensätzen durchgeführt.
- Die Ortsnamenschilder werden in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter und Freiwillige gereinigt. Die nicht mehr gut lesbaren Schilder werden durch Neuanschaffungen ausgetauscht. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierfür die Aufträge zu erteilen.
- Die Gemeindevertretung klärt bei einem Ortstermin mit den Eigentümern den konkreten Verlauf des geplanten Wanderweges durch den Drülter Wald und fixiert durch eine schriftliche Vereinbarung die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Herstellung des Wanderweges.

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