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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-468-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der letzten Amtsausschusssitzung am 19.06.2024 wurde in Bezug auf die Höhe der Aufwandsentschädigung für Wehrführer beschlossen, dass sich mit dem Thema eine Arbeitsgruppe befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat sich aus dem Hauptausschussvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Amtswehrführer und der Fachbereichsleitung Ordnungsamt zusammengesetzt.

Bevor sich die Arbeitsgruppe mit dem Thema auseinandergesetzt hat, hat es vorab eine Zusammenkunft mit allen Wehrführern im Amtsbereich des Amtes Geltinger Bucht gegeben. Aus dieser Zusammenkunft ist der Wunsch nach einer Gleichstellung der Höhe der Aufwandsentschädigung als Ergebnis hervorgegangen. Konkret war die Idee allen Wehrführern 2/3 des Höchstsatzes der Entsch.VOfF zu zahlen. Die bisherigen Abstufungen zwischen einem Gemeindewehrführer mit und ohne Ortswehren und der Abstufung zum Ortswehrführer sollten entfallen.

 

Da die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung nun 5 Jahre zurückliegt, hat sich die Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen neben der gewünschten Gleichstellung aller Wehrführer auch eine Erhöhung der mtl. Aufwandsentschädigung vorzuschlagen. Nach Beratung im der Hauptausschusssitzung am 25.11.2024 wird empfohlen die mtl. Aufwandsentschädigung von bisher 2/3 auf 70% des Höchstsatzes ab 01.01.2025 zu erhöhen.

 

Sollte der Empfehlung aus dem Hauptausschuss gefolgt werden und somit die bisherigen Abstufungen in der Aufwandsentschädigung entfallen, wird ab dem 01.01.2025, beim Vorliegen von Doppelfunktionen, nur noch die höhere Entschädigung ausbezahlt.

 

Die Aufwandsentschädigung für Wehrführer stellt sich wie folgt dar:

 

Aktuelle Entschädigungssätze seit 01.07.2019

NEU ab 01.01.2025

Gemeindewehrführer ohne Ortswehren

= 2/3 des Höchstsatzes der Entsch.VOfF

 

 

Für alle Wehrführungen

70 % vom Höchstsatz der Entsch.VOfF für Wehrführer

 

Gemeindewehrführer mit Ortswehren

= 25% von 2/3 vom GWF ohne Ortswehren

Ortswehrführer

= 75 % von 2/3 vom GWF ohne Ortswehren

 

Die Stellvertretungen erhalten 50 % der oben genannten Entschädigungen.

 

 

Höchstsätze nach Entschädigungsverordnung S-H ab 01.01.2024

AWF < 15.000 EW

294,00 €

GWFmit/ ohne Ortswehren/Ortswehrführer

 

< 1.000 EW

173,00 €

< 2.500 EW

186,00 €

< 5.000 EW

207,00 €

 

Die ausgearbeiteten Änderungen müssen durch die anliegende 2. Änderungssatzung des § 7 der Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Entschädigung seiner Ehrenbeamten und Amtsausschussmitglieder sowie der weiteren für das Amt ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) durch den Amtsausschuss beschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die vorliegende 2. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Amtes Geltinger Bucht und der damit verbundenen Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Wehrführer ab dem 01.01.2025.

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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