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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-465

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Geltinger Bucht hat gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses des Amtes hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 06.11.2024 stattgefunden.

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt die Amtsdirektorin den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Amtsausschuss beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:  

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 369.782,16 € wird im Haushaltsjahr 2024 gegen die Ergebnisrücklage gebucht.  

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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