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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-04GV-168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2025 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse aufgestellt und im Finanzausschuss der Gemeinde am 18.11.2024 abgestimmt.

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist ein strukturelles Defizit in Höhe von 90.900 € aus, welches durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen (Sanierung Ostseeküstenradweg und Strandniedergänge sowie Ersatzbeschaffung Kommunalschlepper) ist der Einsatz der vorhandenen liquiden Mittel der Gemeinde vorgesehen.

Aufgrund der Grundsteuerreform sind für 2025 neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B festzusetzen. In einem Transparenzregister wurden die Hebesätze veröffentlicht, die die Gemeinde Hasselberg festsetzen müsste, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu realisieren. Diese Hebesätze, die in dieser Höhe in die Haushaltssatzung übernommen wurden, betragen für die Grundsteuer A 475% und für die Grundsteuer B 519%.

Der Finanzausschuss hat eine Empfehlung zum Beschluss des Haushaltes 2025 der Gemeinde Hasselberg ausgesprochen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2025 sowie die Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen.  

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Anlagen

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