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Vorlage - 2024-00AA-468
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Geltinger Bucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Empfehlung
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25.11.2024
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Gestoppt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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Sachverhalt
Auf der letzten Amtsausschusssitzung am 19.06.2024 wurde in Bezug auf die Höhe der Aufwandsentschädigung für Wehrführer beschlossen, dass sich mit dem Thema eine Arbeitsgruppe befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat sich aus dem Hauptausschussvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Amtswehrführer und der Fachbereichsleitung Ordnungsamt zusammengesetzt.
Bevor sich die Arbeitsgruppe mit dem Thema auseinandergesetzt hat, hat es vorab eine Zusammenkunft mit allen Wehrführern im Amtsbereich des Amtes Geltinger Bucht gegeben. Aus dieser Zusammenkunft ist der Wunsch nach einer Gleichstellung der Höhe der Aufwandsentschädigung als Ergebnis hervorgegangen. Konkret war die Idee allen Wehrführern 2/3 des Höchstsatzes der Entsch.VOfF zu zahlen. Die bisherigen Abstufungen zwischen einem Gemeindewehrführer mit und ohne Ortswehren und der Abstufung zum Ortswehrführer sollten entfallen.
Da die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung nun 5 Jahre zurückliegt, hat sich die Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen neben der gewünschten Gleichstellung aller Wehrführer auch eine Erhöhung der mtl. Aufwandsentschädigung von bisher 2/3 auf 75% des Höchstsatzes ab 01.01.2025 vorzuschlagen.
Sollte dem Vorschlag gefolgt werden und somit die bisherigen Abstufungen in der Aufwandsentschädigung entfallen, wird ab dem 01.01.2025, beim Vorliegen von Doppelfunktionen, nur noch die höhere Entschädigung ausbezahlt.
Die Aufwandsentschädigung für Wehrführer stellt sich wie folgt dar:
Aktuelle Entschädigungssätze seit 01.07.2019 |
NEU ab 01.01.2025 |
Gemeindewehrführer ohne Ortswehren = 2/3 des Höchstsatzes der Entsch.VOfF |
Für alle Wehrführungen 75 % vom Höchstsatz der Entsch.VOfF für GWF
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Gemeindewehrführer mit Ortswehren = 25% von 2/3 vom GWF ohne Ortswehren |
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Ortswehrführer = 75 % von 2/3 vom GWF ohne Ortswehren |
Die Stellvertretungen erhalten 50 % der oben genannten Entschädigungen.
Höchstsätze nach Entsch.VOfF |
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Wehrführung |
Stellvertretung 0,75 % |
AWF < 15.000 EW |
257,00 € |
200,25€ |
GWF ohne Ortswehren |
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< 1.000 EW |
157,00 € |
117,75 € |
< 2.500 EW |
169,00 € |
126,75 € |
< 5.000 EW |
188,00 € |
141,00 € |
GWF mit Ortswehren |
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|
< 1.000 EW |
157,00 € |
117,75 € |
< 2.500 EW |
169,00 € |
126,75 € |
< 5.000 EW |
188,00 € |
141,00 € |
Durch die Änderungen der Aufwandsentschädigung entstehen im Vergleich zum Vorjahr ca. 14.800 € Mehrkosten.
Die ausgearbeiteten Änderungen müssen durch die anliegende 2. Änderungssatzung des § 7 der Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Entschädigung seiner Ehrenbeamten und Amtsausschussmitglieder sowie der weiteren für das Amt ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) durch den Amtsausschuss beschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,2 kB
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