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Vorlage - 2024-08GV-134
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Niesgrau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau
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Beratung und Beschluss
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08.10.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Niesgrau hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 91 Absatz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen. Die Prüfung hat am 03.07.2024 stattgefunden.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres..
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen / genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 253.586,94 € wird im Haushaltsjahr 2024 zur Ergebnisrücklage gebucht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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