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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-05GV-154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 80 Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Kronsgaard aufzustellen.

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden.

Durch die Anpassungen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt von 19.200,- € (bisher 12.200,- €).  Dieser Fehlbetrag könnte durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.

Im investiven Bereich wurden Mittel für den Abschluss der Erschließungsmaßnahmen des neuen Baugebietes eingeplant.

Da sich der Verkauf der Grundstücke weiter verzögern wird, ist die Erhöhung des geplanten Kredites zur Zwischenfinanzierung auf 950.000 € (bisher 500.000 €) erforderlich. Die Aufnahme des Kredites erfolgt bedarfsgerecht und nach Möglichkeit gesplittet, so dass eine zeitnahe Tilgung nach erfolgten Grundstücksverkäufen erfolgen kann

Die Hebesätze und sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2024 der Gemeinde Kronsgaard wurde von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt und im Finanzausschuss am 11.09.2024 beraten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kronsgaard empfiehlt der Gemeindevertretung den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 nebst Anlagen zu beschließen

 

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 nebst Anlagen. 

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Anlagen

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