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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-04GV-155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hasselberg soll insofern geändert werden, als den Mitgliedern der Gemeindevertretung rückwirkend zum 01.01.2024 eine monatliche Pauschale sowie ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstbetrages der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein gewährt werden soll.

 

Weiterhin werden die Absätze in § 2 für eine Entschädigung für die Nutzung von privater Informationstechnik gestrichen, da die Gemeindevertretung inzwischen über eine einheitliche Ausstattung mit Endgeräten verfügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorgelegten und beratenen Fassung.

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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