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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-414

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Schlichtwohnungen für Obdachlose in Hasselberg ist eine Satzungsänderung erforderlich. Unter anderem wurden die gestiegenen Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen und Pauschalbeträge für Verwaltungs- und Unterhaltungskosten in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Die monatlichen Benutzungsgebühren ändern sich wie folgt:

 

  •           Unterkunft Drecht 5, Hasselberg von 5,30 € pro qm auf 7,05 € pro qm

 

Hierdurch werden Mehreinnahmen von rund 4.500,00 € / jährlich erwartet.

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Obdachlosenunterkunft in Steinbergkirche, Schosterweg 3, erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto:122100.432100 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht beschließt in Anlehnung an die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung die Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft Drecht 5, Hasselberg auf 7,05 € je qm zu erhöhen, sowie die Satzung über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften dahingehend zu ändern.

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt