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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-423

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus dem Workshop des Hauptausschusses wurde der Auftrag an den Ausschuss für Touristik herangetragen, den Zuschuss an den Touristikverein Ferienland Ostsee e.V. zu prüfen. Dieser Aufgabe hat sich der Touristikausschuss auf seiner Sitzung am 21.03.2024 angenommen. Erläuternde Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 sowie zur Verschriftlichung des Mehrwertes für das Amt aufgrund einer vertraglichen Neuregelung des Zuschusses blieben unbeantwortet. Nach den vorgelegten Kassenberichten des Vereins trägt sich der Verein auch ohne den Zuschuss des Amtes selber. Damit wäre eine finanzielle Unterstützung nur bei besonderen Anlässen erforderlich.

 

Der Ausschuss für Touristik empfiehlt dem Hauptausschuss die Überprüfung der regelmäßigen jährlichen Bezuschussung des Touristikvereins Ferienland Ostsee e.V. mit dem Ziel der Kürzung oder Streichung der Mittel ab 2025. Der Ausschuss für Touristik empfiehlt eine Grundbezuschussung von Summe X. Diese Bezuschussung kann je nach Bedarf variieren und ist jährlich neu zu beantragen. Die Mieten und Unterhaltungskosten der Touristinformationen sollen künftig vom Verein getragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto: 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, dass ab 2025 dem Touristikverein Ferienland Ostsee e.V. Zuschüsse für Angebote mit touristischem Mehrwert für das Amtsgebiet nur noch auf einen entsprechenden Antrag gewährt werden können. Es gibt keine pauschale Bezuschussung mehr. Haushaltsmittel für 2025 werden eingestellt. Die Mieten und Unterhaltungskosten der Touristinformationen werden künftig vom Verein getragen.

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