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Vorlage - 2024-16GV-143
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über das Verlangen der Rückübertragung der Schulträgerschaft gemäß § 5 Absatz 4 Amtsordnung für Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Verfasser:
- Dr. Claus Messer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltebüll
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Beratung und Beschluss
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29.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Stoltebüll hat durch Beschluss vom 01.10.2014 die Aufgabe der Schulträgerschaft gemäß § 5 Absatz 1 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) ganzheitlich auf das Amt Geltinger Bucht übertragen.
Neue Situation:
Der Beschluss des Amtsausschusses vom 08.03.2023 zum Antrag von Sandra Hansen aus Sterup:„2-zügiger Neubau in Sterup, 2-zügiger Neubau in Gelting bis 2030“ mit 27 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen führte zu einer grundlegenden Veränderung der Situation im Amt Geltinger Bucht. Dem Beschluss nach werden die vier Grundschulstandorte im Amt Geltinger Bucht auf zwei Standorte mit zwei Schulneubauten reduziert. Die Reduzierung soll durch Schließung der Grundschulstandorte Steinbergkirche und Kieholm erfolgen.
Die Reaktionen auf die neue Situation: Erhalt aller 4 Grundschulstandorte im Amt Geltinger Bucht.
Die Gemeinden Steinbergkirche und Hasselberg haben daraufhin im Jahr 2023 einstimmige Beschlüsse gefasst, nach denen diese Gemeinden die Rückübertragung der Schulträgerschaft der Grundschulen forderten, um alle 4 Grundschulstandorte zu erhalten.
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Einwilligung zum Rückübertragungsverlangen der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche für die Schulträgerschaften für die Grundschulen Kieholm und Steinbergkirche gegeben.
Die Gemeinden Steinbergkirche und Hasselberg werden ihre Schulträgerschaft nun auf einen neu zu gründenden Grundschul-Zweckverband als Schulträger übertragen.
Alle Gemeinden wurden von der Amtsdirektorin des Amtes Geltinger Bucht mit Schreiben vom 27.03.2024 aufgefordert, sich bezüglich der weiteren Schulträgerschaft bis zum 01.06.2024 zu positionieren. Hierbei wird amtsseitig davon ausgegangen, dass ein Stillschweigen der übrigen Gemeinden bis zum 01.06.2024 mit dem Willen zum Verbleib beim bisherigen Schulträger gleichzusetzen ist.
Ein einheitlicher Schulverband mit 4 Grundschulstandorten im Amt Geltinger Bucht wäre aus Stoltebüller Sicht effektiver und besser gewesen
Alle Versuche, über einen Kompromiss unter Einbindung aller 16 Gemeinden des Amtes die 4 Standorte zu erhalten sind leider gescheitert, so dass das Ziel jetzt nur noch über die Teilung der Schulträgerschaft möglich ist.
Die Gemeinde Stoltebüll muss nun entscheiden, ob sie den Erhalt der 4 Grundschulstandorte unterstützt oder ob sie sich mit allen pädagogischen, sozioökonomischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die Umsetzung des Amtsausschussbeschlusses vom 08.03.2023 zum Neubau von 2 Schulen und der Schließung der Grundschulstandorte Steinbergkirche und Kieholm einsetzen will.
Entscheidungsgrundlagen:
Folgende Beweggründe sollten in die Entscheidung für den Erhalt der 4 Grundschulstandorte mit einfließen
I. Pädagogische Perspektive:
- Die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte der vier Standorte zum Thema Schule/Lernen, die sich zu eigenständigen Profilen weiterentwickeln können, sind attraktiv und geben den Eltern im Amtsgebiet Wahlmöglichkeiten (freie Schulwahl).
- Die Pisa-Studie von Dezember 2023 hat zum wiederholten Male gezeigt, dass der Bildungsauftrag an deutschen Schulen zurzeit nicht erfüllt wird. Besonders Kinder aus benachteiligten Familien müssen dringend unterstützt werden und nicht durch große Klassen, große Schulen, lange Schulwege und Beschneidung ihrer Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten zusätzlich belastet werden. Vor allem Kinder im Grundschulalter benötigen überschaubare Strukturen und Geborgenheit in ihrer Lernumgebung.
- Der Übergang vom Kindergarten zur Schule wird betroffenen Kindern erleichtert, wenn ihnen - wie für Kieholm und Steinbergkirche gegeben – die Schulgebäude, Sportstätten und das Lernumfeld schon vertraut sind.
- „Kurze Wege für kurze Beine!“ Bei einem deutlichen Auseinanderfallen von Wohnort und Schulort ist ein wesentlicher Bezugspunkt des Unterrichts in den Grundschulen - die Anknüpfung an die konkrete Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder – zunehmend schwieriger auszugestalten.
- In der Argumentation gegen einen Erhalt der 4 Grundschulstandorte im Amt heißt es bisweilen, dass mit zwei Neubauten erhebliche organisatorische Vorteile entstünden. Aus Sicht von Schulleitung ist es plausibel, so zu argumentieren, aber entscheidend ist, was für die Schülerinnen und Schüler das Beste ist. Pädagogen und Bildungssoziologen haben dazu eine Meinung. Interessanterweise gibt es seit Jahrzehnten Forschungen und Studien zu diesem Thema.
- Sämtliche Studien zum Vergleich großer und kleiner Studien zeigen, dass kleine Schulen zu einem besseren Lernerfolg bei Kindern führen als große Schulen. In kleinen Schulen sind Kinder offenbar zufriedener und es gibt weniger Klassenwiederholer.
- Darüber hinaus zeigen Kinder in kleinen Schulen weniger Verhaltensauffälligkeiten als in großen Schulen. In kleinen Schulen tritt auch der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Lernerfolg weniger stark als in großen Schulen in Erscheinung. Insgesamt zeigt eine überwältigende Mehrheit an Studien, dass kleine Schulen großen Schulen in vielerlei Hinsicht überlegen sind.
- Die Studien legen für Grundschulen einen Grenzwert von etwa 350 Schülern fest – ab dieser Zahl überwiegen die Nachteile für Schüler. Der Großteil der Studien misst den Erfolg der Schulen an der Lernleistung. Untersuchungen, für die andere Parameter wie Zufriedenheit, Sozialverhalten und Schulgemeinschaft im Mittelpunkt stehen, legen den Grenzwert sogar noch weitaus niedriger fest. Hier überwiegen sogar bereits bei mehr als 200 Schülern die Nachteile.
- Grundsätzlich: Schule ist nicht einzig danach zu beurteilen, wie sie sich aus Verwaltungs- und Schulleitungssicht am effizientesten organisieren lässt. Vielmehr geht es um einen Ort, an dem Kinder einen Großteil ihrer Kindheit verbringen, ihren Charakter bilden, ihr Selbstbild entwickeln, soziale Kontakte üben und soziale Bindungen eingehen und sich sicher fühlen sollen.
- Neue Gebäude machen keine bessere Schule und keine besseren Schüler.
Zusammengefasst: Zahlreiche Studien belegen folgende Tatsachen, die für kleinere Schulen sprechen:
- Besserer Lernerfolg und bessere Lernleistung
- Steigerung der allg. Zufriedenheit
- Besseres Sozialverhalten der Kinder
- Weniger Verhaltensauffälligkeiten
- Weniger Klassenwiederholer
- Geringerer Zusammenhang zwischen soz. Herkunft und Lernerfolg
- Bessere Verbundenheit mit Herkunftsort
- Geringeres Risiko von Mobbing und Gewalt
- Besserer Schutz vor Kriminalität, da geringere Anonymität
- Bessere Entwicklung des Selbstbildes und der charakterlichen Entwicklung
- Kinder werden mehr als Individuum wahrgenommen
- Bessere Bindung der Schüler und Lehrer untereinander.
II: Gesamtwirtschaftliche, sozioökonomische und ökologische Perspektive:
- Beim Erhalt von vier Grundschulen bleibt die hohe Flexibilität für künftige Planungen erhalten, um auf ein eventuell verändertes Anmeldeverhalten der Eltern und auf neue Situationen (Flucht und Vertreibung) reagieren zu können.
- Ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens eines Gemeindeteils könnte mit dem Wegfall des Schulstandortes wegbrechen. Mit Schließung der Grundschule im Ortsteil stirbt oftmals eine lange Tradition und ein großer Teil des öffentlichen Lebens. Die Schule bietet Unterkunft auch für Vereine, Musikschulen und die Möglichkeit der Durchführung anderer Veranstaltungen. Ein Schulstandort ist aber auch ausschlaggebend für die Ansiedlung von jungen Familien. Mit dem Motto “kurze Wege – kurze Beine“ kann für den Zuzug von Familien in die Dörfer geworben werden. Familien schätzen die Erreichbarkeit der Angebote für ihre Kinder.
- Grundschulen mit angeschlossenen Sportstätten sind wichtige Orte sozialen Lebens. Sportvereine und kulturelle Veranstalter nutzen die Räumlichkeiten. Austausch, Anregung und Begegnung von Kindern und Erwachsenen finden hier statt. Die Schule ist ein wichtiger Lebensmittelpunkt im Dorf.
- Schule ist geistiges und kulturelles Zentrum eines Dorfes. Sie hält alle Glieder einer Dorfgemeinschaft zusammen. Kinder profitieren von kleinen Dorfschulen. Ob seelisch oder gesundheitlich, eine kleine Gemeinschaft fördert jeden einzelnen und besonders das Selbstbewusstsein der Kinder. Inklusion und Bildung ist viel besser umzusetzen.
- Der Schultransport (Schulbusse und Individualverkehr) kostet Ressourcen und belastet die Umwelt. Die Selbstwirksamkeit und Bewegung der Kinder auf dem Schulweg werden durch große Entfernungen eingeschränkt. Aus Elternsicht ist es ein großer Vorteil, Kindergarten und Schule am gleichen Standort zu haben (Geschwisterkinder).
- Alle 4 Grundschulen im Amt Geltinger Bucht haben noch eine nicht unerhebliche Restabschreibungszeit und sind in einem sanierungswürdigen Bauzustand. Aus ökologischer Sicht schütz sanieren statt neu bauen das Klima und mindert den Rohstoffverbrauch (graue Energie).
- Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein werden nach der Landesstrategie „Sanieren statt Neubau“ aufgelegt. Förderprogramme für Neubauten werden nach IMPULS 2030 I und II aufgrund des ökologischen Fußabdrucks von Neubauten nicht weiter in Aussicht gestellt.
III. Haushaltsperspektive:
- Die Haushaltslage der Gemeinde Stoltebüll ist angespannt. Auf Amtsebene stehen weitere kostenintensive Maßnahmen an, die die Amtsumlage beeinflussen werden. Auf Gemeindeebene wird die Ertüchtigung der Feuerwehren enorme Summen verschlingen. Die Unterhaltung der Straßen und andere Beiträge und Gebühren werden steigen.
- Große finanzielle Spielräume gibt es nicht. Sollte es zu dem Punkt kommen, dass die Gemeinde aus eigener Kraft die Mittel nicht aufwenden könnte und Fehlbedarfszuweisungen beantragen müsste, wären zuvor die Steuerhebesätze drastisch zu steigern und alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde stünden zur Disposition. Nur noch Pflichtaufgaben dürften finanziert werden.
- Die Gemeinde Stoltebüll muss sparsam und wirtschaftlich handeln. Da mutet es merkwürdig an, wenn auf Amtsebene die Grundschule in Gelting mit einer Restlaufzeit der Gebäudesubstanz von 27 Jahren (gem. Abschreibung für 80 Jahre) und einem Restbuchwert von 757.159,63€ (Stichtag 01.01.2024) abgerissen und an gleicher Stelle eine neue Schule aufgebaut werden soll.
- Bei einem Neubau gibt es kein Zurück mehr bei Kostenexplosionen und unerwarteten Zinssprüngen. Bei Sanierungen kann immer ein überschaubarer und genau kalkulierbarer Teil in Angriff genommen werden. Bauabschnitte sind gemäß der Liquiditätslage, bei günstigen Baukonditionen und ggf. mit Fördermitteln realisierbar.
- Der Nahbereichsschulverband Kappeln zeigt beispielhaft, wie Schulkosten pro Kind nach Neu- und Erweiterungsbauten durch Zins- und Baupreissteigerungen überproportional steigen können. Neben den immens gestiegenen Schulkosten pro Kind ist die den Mitgliedern auferlegte Baukostenumlage gleichsam ein Beispiel für nichtkalkulierbare Risiken.
Eine Vergleichsrechnung für den Verbleib im „alten“ Schulverband im Gegensatz zum Wechsel in den neuzugründenden Schulverband (Kalkulation Henning Jürgensen auf Grundlage der IST-Kosten 2022) macht den finanziellen Unterschied deutlich.
Verbleib im „alten“ Schulverband:
- Mehraufwand jährlich mit Bauvorhaben Neubau Grundschule Sterup + ca. 12.216 €
- Mehraufwand jährlich ab Fertigstellung Sterup und Bauvorhaben Neubau Grundschule Gelting + ca. 59.916 €
Die Kalkulation ist dabei äußerst konservativ gerechnet. Das bedeutet, dass Unsicherheiten so kalkuliert wurden, dass bei Eintreten des Unsicherheitsereignisses das Ergebnis sich für den neuen Schulverband noch zusätzlich verbessert und für den „alten“ Schulverband verschlechtert.
(Beispiel: Die Schulkostenbeiträge für Gastschüler sind aktuell beim neuen Schulträger mit eingepreist und müssen gem. § 111 SchulG SH mit Verlassen der Schüler der Grundschulen wieder von den 16 Gemeinden des Amtes im Schulverband „weiterführende Schulen“ getragen werden.)
Finanzielle Auswirkung für die Gemeinde Stoltebüll:
a) Stoltebüll bleibt im „alten“ Schulverband (13 Gemeinden)
(Anteil Stoltebüll jeweils 8,48 % bei 13 Gemeinden)
Anteil an lfd. IST-Kosten 2022 (Zusatzumlage) = 153.091
(Kosten, die ggf. die Schulen betreffend in der Amtsumlage
enthalten sind) [Schulsozialarbeit ist hier nicht enthalten]
+ jährl. Belastung aus den angekündigten Investitionen
(geschätzte Kosten für Erhaltungsmaßnahmen der
GS Gelting, Werte aus WU I der IB.SH S. 17 u. S. 18) = 7.078
+ Neubau Sterup einzügig*) ca. 12 Mio. = 47.700
(Kosten für Landerwerb oder bauplatzvorbereitende Maßnahmen nicht enthalten)
Jährliche Summe mit Bauvorhaben Sterup: 207.169 (Grundschule Sterup bis Fertigstellung Neubau Sterup)
+ Neubau Gelting einzügig*) ca. 12 Mio. = 47.700
(nicht enthalten zusätzliche Kosten durch: Containerzwischenlösung,
oder Erschließung an anderer Stelle; fraglich Nähe zur Turnhalle?)
Jährliche Summe ab Fertigstellung Sterup mit Bauvorhaben Gelting: 254.869
*) Hinweis: im Amtsausschuss am 08.03.2023 wurden zweizügige Bauten beschlossen
b) Stoltebüll wechselt in den neuen Schulverband (4 Gemeinden)
(Anteil Stoltebüll jeweils 14,47% bei 4 Gemeinden)
Anteil an lfd. Kosten abgeleitet aus den IST-Kosten 2022 = 144.378
(Kosten, die ggf. die Schulen betreffend in der Amtsumlage enthalten sind)
[Schulsozialarbeit ist hier nicht enthalten]
+ jährl. Belastung aus den angekündigten Investitionen sowie
Belastung aus erforderlichen Investitionen über
die lfd. Unterhaltungsmaßnahmen hinaus, durchschnittlich
349.519 € für beide Schulen pro Jahr;
Investitionssumme entsprechend WU I der IB.SH S. 12) = 50.575
[entspricht einer einmaligen Investition am Anfang von ca. 7,5 Mio. €]
(…kann aber entsprechend der Haushaltslage liquiditätsmäßig
zeitlich gesteuert werden; Fördermöglichkeiten für Sanierung
wahrscheinlicher als für Neubauten (Ziel der Landesregierung:
Reduzierung der Verschwendung von grauer Energie, entsprechend
der Landesstrategie „Sanieren statt Neubau)
Jährliche Summe ab Beitritt neuer Schulverband: 194.953
Fazit:
Es ist nun ein Beschluss erforderlich, ob die Gemeindevertretung Stoltebüll das Verlangen der Rückübertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft ganzheitlich oder nur für einzelne Teilbereiche (Grundschule oder Gemeinschaftsschule) aussprechen möchte.
Das Rückübertragungsverlangen nur für den Teilbereich Grundschule bedeutet, dass die Gemeinde Stoltebüll im Schulverband „weiterführende Schulen“ des Amtes Geltinger Bucht verbleibt, über den die Kosten aller im Amt ansässigen Schüler, die die Grundschule verlassen haben (inkl. Gastschüler) abgerechnet werden.
Weiterhin ist eine Aussage zum Beitritt eines entsprechenden Schulverbandes erforderlich.
Bei einer Entscheidung für einen ganzheitlichen Austritt aus der Schulträgerschaft ist der zu fassender Beschluss dahingehend zu konkretisieren, warum nach Ansicht der Gemeindevertretung Stoltebüll keine Gemeinwohlgefährdung vorliegt, die im Beschluss des Amtsausschusses vom 13.03.2024 durch den Widerspruch des Rückübertragungsverlangens der Gemeinden Steinbergkirche und Hasselberg im Hinblick auf das Rückübertragungsverlangen für die Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule gesehen wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt gemäß § 5 Absatz 4 AO das Rückübertragungsverlangen ausschließlich für den Bereich der Grundschulträgerschaft.
Zeitgleich zeigt die Gemeinde Stoltebüll an, sich dem noch neu zu gründenden Grundschul-Zweckverband für die Grundschulen Kieholm und Steinbergkirche anzuschließen. Der Gemeindevertretung Stoltebüll ist bewusst, dass aktuell kein Stoltebüller Kind in den Grundschulen Kieholm und Steinbergkirche, sondern in den Grundschulen Gelting und Sterup sowie außerhalb des Amtes beschult wird. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Umlage im neuen Schulzweckverband Schulkostenbeiträge für die Grundschulen Gelting und Sterup entstehen, die an den Grundschulträger Amt für die Grundschulen Gelting und Sterup zu entrichten sind.
Für die Schulträgerschaft Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht verbleibt die Gemeinde Stoltebüll mit der Aufgabenübertragung beim Amt.
Die Kosten der Gemeinschaftsschule und auch die Schulkostenbeiträge der Kinder, die aus der Gemeinde Stoltebüll eine weiterführende Schule besuchen, werden über die Zusatzschulumlage abgerechnet und vollumfänglich gezahlt.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung Stoltebüll wird durch den Wechsel in einen neuen Grundschul-Zweckverband eine Beteiligung an den finanziellen Verpflichtungen für Neubauten von Grundschulen in Gelting und Sterup ausgeschlossen.

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