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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-419

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land stellt den Kreisen und Gemeinden in 2024 eine zweckgebundene Zuweisung zur Förderung des Radverkehrs zur Verfügung gemäß § 33a FAG.

 

Verteilung wie folgt:

 

Kreise landesweit:   12,0 Mio. €

Gemeinden landesweit:    8,0 Mio. €

 

Kreis Schleswig- Flensburg:   1.746.641,67 € (Schlüssel Kreisstraßen in km)

Gemeinden des Kreises Sl.-Fl.    538.856,22 € (Schlüssel Einwohneranteil)

 

Anteil Gemeinden des

Amtes Geltinger-Bucht       33.627,86 €

 

Die Gelder stehen im Jahr 2024 für investive Maßnahmen im Radverkehr zur Verfügung. Vorranging sollen dabei Maßnahmen, die Bestandteil des Landesweiten Radverkehrsnetzes (LRVN) sind, umgesetzt werden.

 

Die Zahlung erfolgt über die Kreise.

 

Zweckbestimmung laut § 33a FAG ist die Förderung des Radverkehrs, hierbei muss es sich um investive Maßnahmen des Radverkehrs handeln. Grundsätzlich müssten die Gemeinden kurzfristig prüfen, für welche Maßnahme das Geld eingesetzt werden soll, damit die Umsetzung und die Mittelverwendung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen kann, da die Gelder nicht über diesen Zeitraum hinaus zur Verfügung stehen. Nicht verwendete Mittel müssen danach zurückgezahlt werden.

Je nach Gemeinde und Berechnungsschlüssel schwanken die Fördermittel im Amtsbereich von 351,14 € bis 7.939,87 €. Aufgrund der Umsetzungsfristen wäre vorstellbar eine gemeindeübergreifende gemeinsame Umsetzung z.B. von überdachten Fahrrad-Rastplätzen zu tätigen, um ein einheitliches Wiedererkennungsmerkmal in den Gemeinden und der Region zu schaffen und zudem eine Qualitätsverbesserung für den Radverkehr bzw. die dazugehörende Infrastruktur, den Tourismus und, in Hinblick auf die angestrebte Zertifizierung zur Radfahrregion, weitere Mindestvoraussetzungen zu schaffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden  Ja: Nein:

Betroffenes Produktkonto:  

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA/Jahr: 

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Beschlussvorschlag

Der gemeinsamen Anschaffung von überdachten Fahrrad-Rastplätzen im Rahmen der Umsetzung und zweckgebunden Zuweisung gemäß § 33a FAG wird zugestimmt. Die Amtsdirektorin wird ermächtigt, entsprechende Aufträge zu erteilen.

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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