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ALLRIS - Auszug

03.12.2019 - 5 Beratung und Beschlussfassung über den öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hauke Scharf erläutert den vorliegenden Vertragsentwurf.

Das Amt Geltinger Bucht hrt die Verwaltungsgeschäfte des Wasserzweckverbandes Ostangeln. Details hierzu werden in einem öffentlich-rechtlichem Vertrag geregelt. Weiterhin wird in diesem Vertrag die Entschädigung des Amtes Geltinger Bucht für die Durchführung der Verwaltungstätigkeiten festgesetzt.

Dieser Vertrag ist für das Jahr 2020 und die Folgezeit neu zu schließen.

Die in dem Vertrag festgesetzte Entschädigung beträgt für die Jahre 2020 bis 2024 jährlich 45.000 €.

Außerdem wird geregelt, dass die zu erstellende Kalkulation für folgende Neufestsetzungen der Entschädigung durch den Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln und durch den Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu bestätigen ist. Ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag ist dazu nicht mehr erforderlich.

 

 

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Beschluss:

 

Der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln wird empfohlen, den Verbandsvorsteher zu ermächtigen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der vorgelegten Form mit dem Amt Geltinger Bucht abzuschließen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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