Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

11.09.2019 - 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.

 

Herr Meyer stellt fest, dass die Personalkosten jährlich ansteigend sind. Die Bezuschussung zu neuen Toren des SV Kieholm sieht er kritisch, da es für weitere Vereine ein Anreiz auf eine Antragstellung wäre. Herr Johannsen erläutert kurz die erfolgte Ersatzbeschaffung für den SV Kieholm.

Herr Franke stellt klar, dass sich der Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung mit einzelnen Punkten ausgiebig beschäftigen wird. Ein Bericht erfolgt dann im nächsten Amtsausschuss.  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

a) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.

 

b) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung i.V.m. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019.

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

53

53

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt