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18.02.2019 - 6 Neuausstattung von EDV-Arbeitsplätzen in der Am...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 18.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Arbeitsplatzrechner in der Amtsverwaltung wurden bis auf wenige Ausnahmen 2013 beschafft. Das Ausstattungskonzept des Amtes sieht eine möglichst einheitliche Hardwareausstattung und EDV-Struktur der Arbeitsplätze vor, um den Betrieb und Support zu vereinfachen und den Aufwand insgesamt zu reduzieren.
Auf den vorhandenen Rechnern ist das Betriebssystem Windows 7 installiert. Der Support für Windows 7 wird Anfang 2020 eingestellt, die Rechner müssen aus sicherheitsrechtlichen Gründen in 2019 zwingend auf das Betriebssystem Windows 10 umgestellt werden, da ansonsten der Betrieb über das Rechenzentrum von Dataport nicht mehr möglich ist. Aufgrund des Alters der Hardware von rund 6 Jahren ist eine Umrüstung wirtschaftlich nicht empfehlenswert, zumal vermehrt Reparaturen und damit Betriebsausfälle einkalkuliert werden müssen.
Insgesamt sind 32 Rechner und eine etwas geringere Anzahl von Bildschirmen und 2 Notebooks zu beschaffen. Die Gesamtkosten inklusive Installation und Sicherheitssoftware für das Netzwerk werden auf 27.000 – 30.000 Euro geschätzt.
Die notwendigen Mittel für die Ersatzbeschaffung sind in der bisherigen Finanzplanung des Amtes ausgewiesen und in der Haushaltsplanung für 2019 veranschlagt worden.
Herr Meyer fragt nach einer Weiterverwendung der Altrechner. Herr Boock erläutert die aufgrund des Datenschutzes erforderliche fachgerechte Entsorgung der Festplatten.
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